Völlig grotesk: Dialoge im Tierschützer-Prozess

Grotesk, skurril, schräg. Die Dialoge im Tierschützer-Prozess, der heute, Dienstag, den 30. Verhandlungstag erlebt, hier Originalbeispiele vom 29....

Grotesk, skurril, schräg. Die Dialoge im Tierschützer-Prozess, der heute, Dienstag, den 30. Verhandlungstag erlebt, hier Originalbeispiele vom 29. Verhandlungstag:

Anwalt Josef Phillip Bischof stellt den Antrag, dass ein "Lagebericht der Kleiderbauer Ges. m.b H." über die Umsatzentwicklung verlesen werden möge.

Hintergrund: Den Tierschützern wird u. a. vorgeworfen, durch Anschläge die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens (es verkauft u. a. Pelze bzw. Pelzteile) geschädigt zu haben - in dem "per 31. 1. 2007" erstellten Bericht steht aber: "Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die eine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag haben."

Richterin Sonja Arleth sagt, dass sie sich vorbehalte über den Antrag zu entscheiden. Der Verteidiger sagt, das Gericht möge sofort entscheiden. Denn der passende Zeuge, Kleiderbauer-Geschäftsführer Peter Graf, sitze doch jetzt hier.

Verteidiger: "Darf ich den Antrag begründen?"

Richterin: "Sie haben ihn schon gestellt."

Verteidiger: "Darf ich ihn auch begründen?"

Die Richterin sagt nun, dass die Anwälte "immer wieder ähnliche Anträge stellen". Sie frage sich, ob dies der "Verfahrensverzögerung" diene.

Der Verteidiger sagt, wenn nicht gleich über den Antrag entschieden werde, wisse er nicht, ob "das Gericht den Antrag für sinnvoll hält und kann sich keine weiteren Argumente überlegen". Und stellt "wieder den Antrag, Fragen zu Umsatzahlen zuzulassen; die Frage nach Umsatzzahlen ist relevant, der Zeuge ist jetzt da."

Verteidigerin Alexia Stuefer: "Ich schließe mich dem Antrag an und beantrage eine sofortige Entscheidung mit Verweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung. Der gegenständliche Antrag ist für die Schuldfrage relevant. Warum sollte man einen Geschäftsführer nicht zu Umsatzzahlen fragen?"

Weiterer Verteidiger: "Ich schließe micht dem Antrag an."

Weiterer Verteidiger: "Ich schließe mich dem Antrag an."

Richterin: "Die Entscheidung über den Antrag wird vorbehalten. Es ist ein sehr umfassendes Verfahren, es muss genau geprüft werden, ob der Antrag relevant ist." Dann stellt sie etwas fest, von dem man annimmt, es müsse nicht eigens ausgesprochen werden: "Das ist ein Prozess, der der Menschenrechtskonvention entspricht."

Verteidiger Bischof: "Ich halte fest, dass ich mein Fragerecht nicht ausüben kann und habe derzeit keine weitere Frage."

Es geht noch besser, hier dieser Dialog:

Zeuge Peter Graf liest aus Mails von Kunden vor, die sich über Anti-Pelz-Demos beklagt hätten. Demnach habe er ein Mail von einer Kundschaft erhalten, die das "Auftreten" der Demonstranten als "aggressiv" empfunden habe.

Die Richterin interessiert: "Was hat es noch für Briefe gegeben?"

Murren darüber, zumal niemand nachprüfen kann, wer wann welche Mails geschrieben haben soll. Die Antwort des Zeugen geht unter. Dann fragt Martin Balluch den Zeugen, ob er wisse, dass Tierschützer M. "von Schlägern angegriffen wurde" und ob er wisse, dass danach E-Mails an ihn, Balluch, gegangen seien - mit dem Inhalt: "Lieber ein paar tote Tierschützer als eine kaputte Wirtschaft."

Richterin: "Von wem ist dieses Mail?"

Balluch: "Von einer mir unbekannten Person namens Herbert Alsdorfer (phonetisch, Anm.). "

Richterin: "Dann ist es nicht zugelassen, den Inhalt vorzutragen." (Der Zeuge wird also ermuntert E-Mails von unbekannten Personen vorzulesen, der Angeklagte darf das nicht.)

Auch für Sophisten ist was dabei:

Balluch an den Zeugen Graf: "Wie hat sich die Intensität der Kampagnen seit Beginn im Herbst 2006 gesteigert?"

Richterin: "Was hat das für eine Relevanz?"

Balluch beginnt zu erklären.

Richterin: "Sie geben jetzt eine Stellungnahme ab!"

Balluch: "Nein, ich erkläre Ihnen, was das für eine Relevanz hat."

Richterin: "Was verstehen Sie unter Intensität?"

Balluch: "Unter Intensität verstehe ich die Frequenz von Aktionen." Nun darf Balluch die Frage wiederholen.

Richterin unterbricht: "Sie ziehen eine Schlussfolgerung, Sie geben eine Stellungnahme ab und jetzt muss ich Sie abmahnen."

Ein Verteidiger: "Wird die Frage nun zugelassen?" Zumindest so eine ähnliche Frage wird zugelassen. Die Antwort fällt allerdings unbestimmt aus.

Der noch schnell:

Richterin zum Angeklagten H.: "Offensichtlich grinsen Sie in sich hinein."

H.: "Ich lache nicht."

Richterin: "Ich habe gesehen, dass Sie in sich hineingrinsen."

H.: "..."

Richterin: "Sie grinsen ja immer noch."

H.: "Sie grinsen ja auch."

Richterin: "Seit ich bei der Justiz bin, habe ich das noch nie erlebt, wie man hier agiert. Die Verhandlung wird auf 1. Juni vertagt."

Heute gehts weiter.  

Tierschützer-Protest vor dem Justizministerium, Foto (c) APA/Neubauer    


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