Ortsbewohner wollte Bescheid auf Slowenisch; Amtsmissbrauch endgültig verneint.
Wien/Kom. „Wir werden die Frage der Zweisprachigkeit nicht in einem Verhandlungssaal lösen.“ Die Kärntner Richterin Sabine Roßmann sollte recht behalten mit der Einschätzung, die sie im Vorjahr in einem Verfahren gegen den Bürgermeister der Südkärntner Gemeinde St. Kanzian, Thomas Krainz, und drei weitere Angeklagte getätigt hatte. Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten. Während die Nichtigkeitsbeschwerde eines Privatbeteiligten kürzlich vom Obersten Gerichtshof aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde, haben Bundes-, Landespolitik und Slowenenvertreter mittlerweile einen Kompromiss in der Ortstafel- und Amtssprachenfrage gefunden.
Die Anklage wegen Amtsmissbrauchs beruhte auf dem Vorwurf, dass Organe der am Klopeiner See gelegenen Gemeinde staatsvertragswidrig Erledigungen nicht in slowenischer Sprache ausfertigten. Der Schöffensenat sah damit aber den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht verwirklicht. Ein Bürger schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an; er scheiterte jedoch an den Feinheiten des Amtshaftungsgesetzes, weil er versuchte, eine schadenersatzrechtliche Haftung der (nicht) handelnden Organe zu erreichen. Eine solche Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 9 Abs 5 AHG); die Nichtigkeitsbeschwerde „war mangels Legitimation des Beschwerdeführers zum diesbezüglichen Privatbeteiligtenanschluss [...] sofort zurückzuweisen“ (11 Os 4/11i). St. Kanzian ist eine von zwei Gemeinden, in denen nach dem – insofern umstrittenen – Kompromiss Slowenisch nur in Orten mit zweisprachigen Ortstafeln (nicht St. Kanzian selbst) als Amtssprache gilt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2011)