Freundin erstochen und zerstückelt: Lebenslange Haft

Freundin erstochen zerstueckelt Lebenslange
Freundin erstochen zerstueckelt Lebenslange(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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"Grausam, rücksichtslos, perfide": Der 23-jährige Jusstudent Philipp K. fasste für den Mord an Stefanie P. die Höchststrafe aus. Er nahm das nicht rechtskräftige Urteil äußerlich ungerührt an.

Mit der Höchststrafe ist der Prozess um den Mord an der 21-jährigen Studentin Stefanie K. am Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen: Äußerlich ungerührt nahm der 23-jährige Angeklagte Philipp K. den - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe an. Der Jusstudent soll seine Ex-Freundin in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen, die Leiche zerstückelt und im Hausmüll entsorgt haben.

Die Geschworenen haben ihn einstimmig für schuldig befunden, Richterin Sonja Weis setzte die Strafe mit lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher fest. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, antwortete Philipp K. mit einem knappen "Ja". Verteidiger Ernst Schillhammer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat K. geringe Chancen, je wieder auf freien Fuß zu kommen. Grund dafür ist, dass er nicht nur die Höchststrafe ausgefasst hat, sondern infolge einer ihm bescheinigten Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer ungünstigen Zukunftsprognose in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. Dieser sogenannte Maßnahmevollzug dient als zusätzliches "Sicherheitsventil" bei besonders gefährlichen Straftätern.

"Besonders grausam, rücksichtslos, perfide"

In der Urteilsbegründung verwies Richterin Weis auf die "besonders grausame, rücksichtlose und für das Opfer qualvolle Vorgangsweise". Stefanie P. sei nach einem "minutenlangen Todeskampf" gestorben. Dem Gericht sei "in den letzten Jahren und Jahrzehnten kaum ein vergleichbares abscheuliches Verbrechen untergekommen".

Das Verhalten nach der Tat - Philipp K. hatte gemäß dem nicht rechtskräftigen Urteil die Leiche zerteilt und in mehrere Müllcontainer in seiner Wohnhausanlage geworfen - bezeichnete Weis als "nahezu perfide". All dies habe es "erforderlich gemacht, der Höchststrafe vorzugehen". Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründete die Richterin mit der dem Angeklagten bescheinigten Persönlichkeitsstörung, die "mit kausal für das fürchterliche Verbrechen" gewesen sei.

Die 21 Jahre alte Studentin war den gerichtsmedizinischen Feststellungen zufolge an einer tiefen Stich- bzw. Schnittwunde in den Hals gestorben, nachdem der Täter der zu diesem Zeitpunkt Gefesselten zunächst nicht unmittelbar lebensbedrohliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt hatte. Der Tod dürfte zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt sein. Möglicherweise war Stefanie P. noch am Leben, als ihr zweimal tief in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber war sie laut Gerichtsmediziner "eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird", als ihr ein Ohr abgeschnitten wurde. Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Philipp" aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe traf auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale zu.

Angeklagter beteuert Unschuld

Der Angeklagte hatte vor Gericht versichert, mit dem inkriminierten Verbrechen nichts zu tun zu haben. Er habe mit Stefanie P. den Abend verbracht und sei gegen 23 Uhr infolge erheblichen Alkoholkonsums eingeschlafen. Als er im Morgengrauen erwachte, habe er die von fremder Hand getötete Stefanie P. neben sich vorgefunden: "Das Erste, was ich gesehen habe, war, dass die ganze Wohnung voller Blut war. Ich bin dann auf und hab' mich umgesehen. Und da lag die Steffi da. Und sie war tot. Ich werde diesen Anblick nie vergessen. Sie ist irrsinnig entstellt gewesen."

Er sei "ein paar Schritte zu ihr gegangen", schilderte der Angeklagte weiter: "Das war in der Situation irreal." Er habe sich "wie in einem schlechten Traum" gefühlt, zumal man dem Leichnam den Kopf, und beide Arme abgetrennt hatte. Der Torso wies 200 Schnitt-und Stichverletzungen auf.

Aus Angst, fälschlicherweise als Mordverdächtiger festgenommen zu werden, habe er die sterblichen Überreste seiner Ex-Freundin "entsorgt", die jemanden in die Wohnung gelassen habe müssen, während er schlief, so die Verantwortung des 23-Jährigen vor den Geschworenen. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er angegeben gehabt, die 21-Jährige im Zuge einer gestellten Vergewaltigung versehentlich mit einem Messer erstochen zu haben. Diese Version änderte er erst nach rund fünf Monaten U-Haft.

Verteidiger bemängelt "einseitige" Ermittlungen

"Denken Sie an Stefanie P., wie sie nackt und gefesselt am Bett liegt und dem Mörder hilflos ausgeliefert ist, Stiche ins Gesicht und in den Oberkörper bekommt und nach einem Stich in den Hals langsam verblutet", hatte Staatsanwalt Hannes Wandl in seinem Schlussplädoyer den Geschworenen mit in die Beratung über die Schuldfrage gegeben. "Der ganze Akt ist voll mit Zweifeln und Widersprüchen", hielt dem Verteidiger Ernst Schillhammer entgegen. Es sei "völlig falsch, dass es nur Philipp K. gewesen sein kann. Außer dass er dort gewesen ist, gibt es keinen Beweis", meinte der Anwalt in seinem Schlussvortrag.

Die Polizei habe in diesem Fall engagiert, aber einseitig ermittelt: "Die Ermittlungen sind in eine Richtung gegangen." Man habe sich "auf die erste Hypothese, die einem einfällt, fixiert". Für die Beamten sei von Beginn an kein anderer als sein Mandant als Täter infrage gekommen, bemängelte Schillhammer.

(APA)

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