Sexmord: „Lebenslang“ plus Einweisung

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Schuldspruch in später Nacht: Der 23-Jährige, der laut Urteil seine Freundin zerstückelt hat, will den Spruch bekämpfen. Er hatte sich nicht schuldig bekannt und einen Bekannten als möglichen Täter präsentiert.

Wien. Erst in der Nacht auf Mittwoch – es war bereits nach Mitternacht – kamen die acht Geschworenen im Prozess um den Mord an der 21-jährigen Stefanie P. zu ihrem – wohlgemerkt einstimmigen – Wahrspruch: Philipp K., der 23-jährige Jusstudent aus Wien Hietzing, ist demnach schuldig, er bekam (wie von vielen Beobachtern erwartet) die Höchststrafe: lebenslange Haft. Zusätzlich wurde er aufgrund einer Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig; Verteidiger Ernst Schillhammer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Laut Gericht hatte K. sein Opfer in seiner Wohnung gefesselt. Die nackte Frau wurde mit Messern gefoltert, danach erstochen. K. selbst hatte ursprünglich von einem außer Kontrolle geratenen Sadomaso-Spiel gesprochen, dann aber sein Geständnis widerrufen. Die Leiche wurde verstümmelt und zerstückelt. Die Leichenteile warf der Täter in Mülltonnen. Richterin Sonja Weis sprach von einer „besonders grausamen, rücksichtslosen und für das Opfer qualvollen Vorgangsweise“. Stefanie P. sei nach einem „minutenlangen Todeskampf“ gestorben. Dem Gericht sei „in den letzten Jahren und Jahrzehnten kaum ein vergleichbares abscheuliches Verbrechen untergekommen“. Die Höchststrafe sei „erforderlich“ gewesen.

Urteil verstanden? „Ja“

K. – er hatte sich nicht schuldig bekannt und einen Bekannten als möglichen wahren Täter präsentiert – blieb bei der Urteilsverkündung auffallend ruhig. Die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, beantwortete er mit einem knappen „Ja“.

Derzeit befinden sich 409 geistig abnorme, jedoch zurechnungsfähige Rechtsbrecher in Haft. In diese Gruppe fällt nun auch der Verurteilte. Weiters werden derzeit 401 geistig abnorme – aber nicht zurechnungsfähige – Rechtsbrecher gezählt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2011)

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