Das Oberlandesgericht Wien hebt die erstinstanzlichen Urteile im Buwog-Nebenverfahren auf. Den Berufungen wurde stattgegeben. Damit geht das Verfahren wieder an das Erstgericht.
Wien/Eid. . Grasser gegen Ramprecht – das war einer der spektakulärsten Prozesse des Vorjahres. Der frühere Kabinettchef Michael Ramprecht hatte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Nachrichtenmagazin „Profil“ vorgeworfen, der Buwog-Verkauf inklusive Auswahl der Investmentbank Lehman sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen. Grasser klagte daraufhin Ramprecht und das „Profil“ auf üble Nachrede – und gewann in erster Instanz. Ramprecht wurde nur in einem Punkt freigesprochen.
Ramprecht und das Magazin, aber auch Grasser, gingen in die Berufung. Jetzt hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) den Teilschuldspruch gegen Ramprecht wegen Verfahrensmängeln aufgehoben. Den Berufungen wurde stattgegeben. Damit geht das Verfahren wieder an das Erstgericht und wird mit einem neuen Richter möglicherweise noch vor dem Sommer wieder aufgenommen.
Während Grassers Anwalt Manfred Ainedter die Entscheidung nicht weiter kommentieren wollte, sprach Ramprechts Anwalt Michael Pilz auf „Presse“-Anfrage von einer „wesentlich besseren Ausgangslage“. Er verweist vor allem darauf, dass die von ihm nominierten Zeugen Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech nicht einvernommen worden sind, weil sie auf ihr Entschlagungsrecht pochten. Dass Richter Gerald Wagner diesem stattgegeben habe, werde nun vom OLG kritisiert, verweist Pilz auf die Begründung der Urteilsaufhebung.
Hilfe durch Staatsanwaltschaft
Pilz geht noch weiter: „Meine Anträge, unter anderem die Öffnung der Grasser-Konten, wurden vom Richter abgelehnt. Inzwischen hat das die Staatsanwaltschaft gemacht.“ Die Vernehmungsprotokolle könnten nun in das neue Verfahren aufgenommen werden.
Grassers Medienanwalt Michael Rami sieht die Sache naturgemäß anders: Er ist zuversichtlich, dass Ramprecht in dem neuerlichen Verfahren in allen Punkten verurteilt wird.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2011)