"Auge um Auge": Blinde Iranerin darf Peiniger blenden

Ameneh Bahrami
Ameneh Bahrami(c) AP
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Eine Iranerin ist nach einem Säure-Attentat blind. Nun wird sie dem Täter mit Säure das Augenlicht rauben, gedeckt durch ein Gerichtsurteil.

Die in Spanien lebende Iranerin Ameneh Bahrami (32), die bei einem Säureattentat erblindete, ist vor Tagen zurück in den Iran gereist, um sich am Täter zu rächen. Die Frau, deren Gesicht seither überdies grauenhaft entstellt ist, hat vor einem Teheraner Gericht erstritten, dass sie ihren Peiniger nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ blenden kann. Das Urteil sollte diesen Samstag in Teheran vollstreckt werden.

„Das wird für mich eine Genugtuung für all das Leid sein, das mir angetan wurde, aber auch eine Initiative, um andere Täter von solchen Aktionen abzuschrecken“, sagte Bahrami in einer Erklärung, die die Nachrichtenagentur Isna am Freitag verbreitete.
Bahrami hatte in Teheran Elektrotechnik studiert und war bei einer Firma für Medizintechnik. Ende 2004 schüttete ihr Ex-Verehrer Majid Movahedi ihr in Teheran auf der Straße Schwefelsäure ins Gesicht. Grund: ihre Zurückweisung seiner Avancen und mehrerer Versuche seiner Familie, sie zur Heirat zu überreden. Sie wurde 17-mal operiert, darunter in Spanien, wo sie seither in Barcelona lebt, doch sie blieb blind, und ihr verätztes Gesicht konnte nur in Ansätzen rekonstruiert werden. Es sieht wie ein Maske aus angespannter bleicher Haut aus.

„Auge um Auge, Zahn um Zahn“


Die Scharia kennt wie das Alte Testament das „Auge um Auge“-Prinzip („Qisas“), das dem Opfer erlaubt, dem Täter das gleiche Leid zuzufügen. Bahrami verzichtet darauf, Movahedis Gesicht zu entstellen, will aber dem Mann, der in Haft sitzt, mit einer Pipette Säure in die Augen träufeln; er soll zuvor betäubt werden. Offen ist, ob sie oder ein Verwandter die Blendung vollziehen wird.
Das Urteil hat 2008 weltweit für Aufsehen gesorgt und ist auch im Iran umstritten. Iranische Politiker haben, auch aus Rücksichtnahme auf ausländische Kritik, versucht, Bahrami zum Verzicht auf Vergeltung zu bewegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2011)

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