Banken müssen laut den derzeit gültigen „Basel II“-Regeln auch Kredite an Länder und Gemeinden nicht mit Eigenkapital unterlegen. Für griechische Staatsanleihen gilt weiterhin die „null Prozent“-Regel.
Wien/Höll. Nicht nur Politiker, sondern auch Wissenschaftler haben Erste-Bank-Chef Andreas Treichl widersprochen. Dass eine Ramschanleihe – wie etwa Griechenlands, Portugals und Irlands – von den Regulierern besser gestellt werde als ein Kredit an ein Unternehmen mit hoher Bonität, sei „schlichtweg falsch“, behauptet etwa Franz Hahn vom Wirtschaftsforschungsinstitut.
Die Realität sieht freilich anders aus. Laut den derzeit gültigen „Basel II“-Regeln brauchen Banken Anleihen von Eurostaaten, die in Euro notieren, mit null Eigenkapital zu unterlegen. Dies gilt auch für Kredite an Länder und Gemeinden. Darlehen an Gebietskörperschaften (wie beispielsweise an Gebietskrankenkassen) sind mit rund einem Prozent Eigenkapital zu unterlegen.
Anders sieht die Situation bei Klein- und Mittelbetrieben aus. Für Kredite an eine Firma mit guter Bonität muss eine Bank zwischen drei und acht Prozent Eigenkapital vorhalten. Der genaue Wert hängt vom internen Rating und von den Sicherheiten ab.
Mit „Basel III“, das in groben Zügen bereits beschlossen wurde und in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, ändert sich daran nichts. Für griechische Staatsanleihen gilt weiterhin die „null Prozent“-Regel. Bei „Basel III“ geht es in erster Linie darum, dass die Banken generell mehr Eigenkapital vorzuhalten haben. So muss etwa die Kernkapitalquote („Eiserne Reserve“) von derzeit vier auf sechs Prozent erhöht werden. Hinzu kommt noch ein Risikopuffer von 2,5 Prozent. Laut Schätzungen der Nationalbank wird dies die österreichischen Banken bis zu 19 Milliarden kosten. Bankenvertreter haben nicht ausgeschlossen, dass sie die höheren Belastungen an die Kunden weitergeben werden.
In den Basler Ausschüssen sitzen die 27 wichtigsten Notenbanken und Finanzaufseher. Österreich ist dort nicht vertreten, kann aber über die EU Druck machen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2011)