Der Nachfolger von Helmut Elsner muss seine fünfjährige Haftstrafe nicht absitzen. Ein Gutachten bescheinigt ihm schlechte Gesundheit. Zwettler war in seiner Jugend an Kinderlähmung erkrankt.
Der frühere Generaldirektor der Bawag-PSK, Johann Zwettler, wird seine fünfjährige Haftstrafe nicht antreten müssen, berichtet die "Kronen Zeitung" (Samstagausgabe). Laut der Zeitung kommt ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gesundheits-Gutachten zum Schluss, dass Zwettler haftunfähig ist. Der Anwalt des heute 69-jährigen Ex-Managers war am Freitagabend nicht erreichbar. Der "Presse" wurde zuletzt mitgeteilt, dass das Gutachten noch nicht fertig sei.
Fünf Jahre Haft
Zwettler, der Nachfolger von Helmut Elsner an der Bank-Spitze, war im Bawag-Prozess wegen Untreue mit einem Schaden von 600 Millionen Euro zu fünf Jahren verurteilt worden, hatte allerdings berufen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im vergangenen Dezember das Urteil bestätigt. Zwettlers Anwälte plädierten auf Vollzugsuntauglichkeit, das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten soll nun zugunsten ihres Mandanten ausgefallen sein. Zwettler war in seiner Jugend an Kinderlähmung erkrankt und kann etwa seine linke Hand nicht bewegen.
Elsner sitzt als einziger
Zwettler war in seiner Jugend an Kinderlähmung erkrankt, er soll seit Jahren immer wieder wochenlang im Krankenhaus gelegen seien. Als einziger der neun Bawag-Beschuldigten hat bisher Elsner das Haftübel verspürt. Versuche seinerseits, auf Haftunfähigkeit zu plädieren, waren bisher abgeschmettert worden. Auch eine elektronische Fußfessel wurde ihm nicht genehmigt.
(APA/Red.)