Wer kümmert sich um die Opfer?

(c) BilderBox
  • Drucken

Missbrauch und Gewalt von Vorarlberg bis ins Burgenland. Wer zuständig ist, wer entschädigt wird und ob auch ehemalige Pflegekinder privater Träger Hilfe bekommen, variiert von Land zu Land.

Den Anfang machte die katholische Kirche. Im April 2010 schuf man mit der „Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft“, der Klasnic–Kommission, eine Anlaufstelle für Menschen, die Missbrauch und Gewalt in kirchlichen Einrichtungen erleben mussten. Innerhalb eines Jahres meldeten sich 909 Betroffene. In 837 Fällen war die Kommission zuständig. Bisher wurden 192 Mal Entschädigungen – je nach Schwere des Missbrauchs von 5000 bis zu 25.000 Euro – zugesprochen. Darüber hinaus bietet man Therapien an. „Auch Wünschen wie Entschuldigungen, Gegenüberstellungen etc. wird nach Möglichkeit entsprochen“, hieß es in einer Presseaussendung.

Rund 75 Prozent der Betroffenen sind Männer. Nach heutigem Stand trugen sich die meisten Fälle (39,6 Prozent) in den Jahren 1960 bis 1969 zu. Im Durchschnitt mussten die Betroffenen die Geschehnisse 3,9 Jahre über sich ergehen lassen. Noch bis 31. Mai können sich Betroffene direkt an die Opferschutzanwaltschaft wenden. Danach nehmen die diözesanen Ombudsstellen die Meldungen entgegen.

So umfassend wie die katholische Kirche stellen sich in den Bundesländern nur wenige Einrichtungen der Verantwortung. Tirol war im August 2010 das erste Bundesland mit eigener Opferschutzstelle. Mittlerweile sind fast alle Bundesländer nachgezogen. Bis auf die Steiermark, wo dieser Tage eine Anlaufstelle entstehen soll – wie es aus dem Büro des zuständigen Soziallandesrats Siegfried Schrittwieser (SP) heißt.

Wie Recherchen der „Presse am Sonntag“ zeigen, meldeten sich bisher österreichweit 837 Betroffene bei staatlichen Stellen. Wer zuständig ist, wer entschädigt wird und ob auch ehemalige Pflegekinder privater Träger Hilfe bekommen, variiert von Land zu Land.

Die meisten Betroffenen (280) zählt man zurzeit in der Bundeshauptstadt. In Wien ist der „Weiße Ring“ für „Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt“ zuständig.

Bei der Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft (KiJA) gingen die zweitmeisten Meldungen (245) ein. In 79 Fällen wurden bisher Entschädigungen bezahlt. Für Opfer aus privaten Einrichtungen zeigt man sich in Tirol nicht zuständig.

Anders im westlichen Nachbarbundesland. „Vorarlberg bekennt sich dazu, dass das Land eine Aufsichtspflicht gehabt hätte“, sagt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Ehemalige Pflegekinder, egal ob aus Einrichtungen des Landes oder von privaten Trägern, werden im Ländle gleichermaßen entschädigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Psychologin: »Bei Gewalt kann man Ausreden keinesfalls gelten lassen«

Psychologin Brigitte Rollett im Interview über sadistische Erziehungsmethoden, über »Daily Hassles« und deren Auswirkungen: "Körperliche Strafen als „Erziehungsmethode“ haben eine sadistische Komponente".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.