Jugendschutz: Sperrstunde für 16-Jährige bis 1 Uhr

Jugendschutz Sperrstunde fuer 16Jaehrige
Jugendschutz Sperrstunde fuer 16JaehrigeDie Presse (Fabry)
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Schutzbestimmungen. ÖVP-Landtagsklubs wollen bundesweite Regeln: Grenze bei 16. Für ältere Jugendliche soll jedes Bundesland Alkoholverbot und Ausgehzeit festlegen.

Linz/Wien. Sisyphus heißt mit Zweitnamen Mitterlehner. Der von der ÖVP gestellte Familien-, Jugend- und Wirtschaftsminister ist nach wie vor bemüht, die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen der einzelnen Bundesländer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Bei der Regierungsklausur am Semmering wurde das Vorhaben in das 90-Punkte-Programm von SPÖ und ÖVP zwar aufgenommen, aber ohne Zeitplan. Eine Hürde wurde freilich übersprungen: Denn die ÖVP-Klubobleute aus den Bundesländern haben sich unter der Federführung des oberösterreichischen Fraktionschefs Thomas Stelzer geeinigt, in welchen Bereichen es österreichweit einheitliche Bestimmungen geben soll. Sie haben damit Schrittmacherdienste für Jugendminister Mitterlehner geleistet.

Leichterer Vollzug der Gesetze

Anhaltspunkt für eine Neuregelung ist nach den Vorstellungen der ÖVP-Länderfraktionsführer, dass einheitliche Schutzbestimmungen für Jugendliche bis zum Erreichen des Wahlalters mit 16 Jahren österreichweit geschaffen werden müssten. Das würde, so argumentieren die ÖVP-Politiker, eine Vereinfachung bei der Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen.
Derzeit ist es so, dass etwa für Junge aus dem oberösterreichischen Innviertel eine andere Ausgehzeit gilt, wenn sie am Wochenende in die Disco nach Salzburg unterwegs sind. Umgekehrt gibt es für steirische Mädchen und Burschen weniger strenge Regeln, wenn sie etwa am Wochenende Bekannte in Wien besuchen. Die Eckpunkte für die ÖVP-Fraktionschefs:

► Bis 14: Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen sich bis 22 Uhr an allgemein zugänglichen öffentlichen Orten aufhalten. Diese Ausgehzeit gilt zwar schon jetzt in den meisten Bundesländern. In der Steiermark ist dies laut Jugendschutz derzeit jedoch nur bis 21 Uhr möglich.

► Bis 16: Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sollen sich bis 24 Uhr (oder längstens ein Uhr) – da haben sich die ÖVP-Politiker noch Spielraum gelassen – an öffentlich zugänglichen Plätzen aufhalten dürfen. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist die Ausgehzeit in dieser Altersgruppe schon jetzt mit ein Uhr früh festgelegt, während mehrere Bundesländer die „Sperrstunde“ für diese Jugendlichen mit 24 Uhr angesetzt haben. In der Steiermark ist das Ausgehen in diesem Fall mit 23 Uhr begrenzt.

► Verbote bis 16: Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken sowie von Tabak müssen nach dem Willen der ÖVP-Klubchefs bis zum 16. Lebensjahr generell verboten bleiben.

► Älter als 16: Während sich die ÖVP-Politiker bei diesen Altersgruppen in ihren Ländern für bundesweit einheitliche Jugendschutzbestimmungen stark machen, wollen sie für Jugendliche über dem 16. Lebensjahr weiterhin länderweise einheitliche Regeln. Weil sich diese bisher bewährt haben, wie betont wird. Während etwa in Oberösterreich ab dem 16. Lebensjahr keine zeitliche Begrenzung mehr vorgesehen ist, ist das Ausgehen in Vorarlberg im Alter zwischen 16 und 18 Jahren längstens bis zwei Uhr früh erlaubt.

Regierung hat sich keine Frist gesetzt


Im Papier der Regierungsklausur wurde auch Spielraum gelassen. Zur Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen heißt es: „Schaffung möglichst einheitlicher und nachvollziehbarer Standards, um Jugendlichen eine klare Orientierung zu geben und die Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen.“ Das will die Regierung mit 15-A-Vereinbarungen mit den Ländern festschreiben. Ziel sei es, die neun Jugendschutzgesetze zu harmonisieren. Der Zeitpunkt bleibt offen. Mitterlehner ist seit Sommer 2010 intensiv um eine Lösung bemüht.

("Die Presse" Printausgabe vom 15.06.2011)

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