Verkauf von Osttiroler Bergen vorerst gestoppt

(c) Privat
  • Drucken

Nach heftigen politischen Protesten wurde das Verkaufsverfahren gestoppt. Als möglicher Käufer werden nun die Bundesforste gehandelt. Das Aussetzen des Verkaufsprozesses dürfte aber nicht von langer Dauer sein.

Wien. Zwei Osttiroler Berggipfel sollen vorerst doch nicht verkauft werden. Das gab gestern, Dienstag, die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) bekannt, die die Berge 2001 vom Bund übernommen hat. Wie berichtet, hat die BIG die Berggipfel „Großer Kinigat“ (2690 Meter Höhe) und „Roßkopf“ (2600) in der Gemeinde Kartitsch zu einem Mindestkaufpreis von insgesamt 121.000 Euro zum Verkauf ausgeschrieben. Nachdem selbst Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner als Eigentümervertreter der BIG dagegen protestierte – er wünscht sich die beiden Berge in öffentlicher und österreichischer Hand –, wurde das Verfahren vorerst gestoppt.

„Es geht in erster Linie darum, die Emotionen herauszunehmen“, sagt BIG-Sprecher Ernst Eichinger. Er erhalte bereits Anrufe aus Korea, Russland und Australien. „Eine Kollegin aus Korea hat gefragt, ob die Republik Österreich Berge verkauft, um das Budget zu sanieren“, so Eichinger.

Das vorübergehende Aussetzen des Verkaufsprozesses dürfte aber nicht von langer Dauer sein. Derzeit wird nach einer „innerösterreichischen Lösung“ gesucht, wie es heißt. Dabei soll es sich um eine Transaktion zwischen Land, Gemeinde und Unternehmen der Republik Österreich handeln. Bis Ende dieser Woche will man dazu nähere Informationen geben.

(c) DiePresse

Bundesforste interessiert

Als möglicher zukünftiger Eigentümer steht derzeit die Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf) zur Debatte. „Die BIG ist an uns herangetreten. Am Dienstag gab es die ersten Gespräche“, sagt deren Sprecher Bernhard Schragl. Inhalt der Verhandlungen sei in erster Linie der Preis beziehungsweise ein Tauschobjekt, das besser ins Portfolio der BIG passt. Immerhin ist der Grund des Verkaufes eine Konzentration auf das Kerngeschäft (Schulen, Universitäten, Amtsgebäude). In Sachen Nutzung der Berge macht sich die BIG bei den ÖBf wenig Sorgen.

„Ein Berggipfel ist eine Liegenschaft wie jede andere auch – in rechtlichen Belangen vergleichbar mit einer grünen Wiese in der Stadt“, so BIG-Sprecher Eichinger. Ohne Widmungsänderung und Baugenehmigung könne auf einem Gipfel nichts gebaut werden. „Ohne Zustimmung von Behörden, Gemeinden oder Land geht da gar nichts“, sagt auch Schragl. Und diese hält er bei einer Werbenutzung für unwahrscheinlich. Befürchtungen, dass der Berggipfel in ein riesiges Werbeplakat gehüllt wird, sieht er als übertrieben an.

Nutzung für Jagd, Tourismus

Generell stehen für einen Berggipfel drei Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung: Jagdgebiet, touristische Nutzung – vom Schauweg bis zum Wintertourismus – bis zur Wasserquelle. „Bei diesen beiden Gipfeln glaube ich aber nicht, dass da viel möglich ist“, so Schragl.

Fakt ist hingegen, dass man sich an das Forstgesetz halten und den Berg für jedermann zugänglich machen muss. „Zumindest darf man sich laut allgemeinem Forstgesetz dort frei bewegen und auch biwakieren, ohne den Grundeigentümer um Erlaubnis zu fragen“, sagt Thomas Poltura, Vorsitzender des Oberösterreichischen Alpenvereins, zur „Presse“.

Grundsätzlich sind Eigentumsverhältnisse rund um die Bergwelt klar dominiert: Auch auf der Liste der „Top 1000“, der über 3000 Meter messenden Berge des Landes, gehört etwa ein Drittel der Gipfel der Republik und damit zum Verwaltungsgebiet der Bundesforste, den Rest teilen sich meist Alpenverein, Länder und Gemeinden. „Extrem hohe, unzugängliche Lagen waren historisch lange so etwas wie Niemandsland, später wurden sie vom Staat übernommen“, so Schragl. Die meisten Naturflächen des ÖBf befinden sich mit 208.000 Hektar in Salzburg. Nicht unbeträchtlich ist der Anteil jener Salzburger Berg- und Waldflächen, die auf österreichischem Hoheitsgebiet liegen, aber privatrechtlich dem Freistaat Bayern gehören.

Auf einen Blick

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) schrieben vergangene Woche die beiden Berggipfel „Großer Kinigat“ und „Roßkopf“ in Osttirol zum Verkauf aus (Mindestpreis 121.000 Euro). Gestern, Dienstag, wurde das Verfahren vorübergehend gestoppt – vermutlich bis Ende der Woche. Als möglicher Käufer werden die Bundesforste gehandelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Der Mondsee ist privat und wird es auch bleiben

Die Besitzerin des Mondsees hat den Verkauf „auf Eis gelegt“. Zuletzt waren die Verhandlungen, die es 2008 gegeben hatte, an unterschiedlichen Preisvorstellungen gescheitert.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.