Wechselseitige Milliardenklagen zwischen der Meinl Bank und der Immobiliengesellschaft Atriumwerden werden zurückgezogen, Geschäftsverbindungen gekappt. Sieger sind die Anwälte, die Millionenhonorare kassieren.
Wien/Red. Außer Spesen nichts gewesen: Die Meinl Bank und die Immobiliengesellschaft Atrium hatten einander monatelang mit teils abstrusen Milliardenklagen eingedeckt und die Öffentlichkeit mit entsprechend harschen wechselseitigen Beschuldigungen unterhalten. Jetzt ist das eingetreten, was Beobachter von Anfang an vermutet hatten: Der Streit, im Grunde genommen ein Konflikt zwischen den Milliardären Julius Meinl V und Chaim Katzman, endet damit, dass beide Seiten ihre Klagen „zur Gänze und endgültig zurückziehen“ und auf jegliche Forderung gegen die jeweils andere Partei verzichten.
Man kann freilich nicht sagen, dass die jetzt gestoppte Klagslawine nichts gebracht hat: Die Anwälte der beiden Streithähne sind wegen der hohen Klagssummen um zweistellige Millionenbeträge reicher geworden. Beide Seiten haben vereinbart, die je eigenen Anwaltskosten zu tragen und keine Forderungen an die Gegenseite zu stellen.
Streit um Anlegerentschädigung
Die israelische Immobilienfirma Gazit Globe sowie die Citigroup hatten die von der Meinl Bank gegründete und wegen fragwürdiger Geschäfte ins Schwimmen geratene Immobiliengesellschaft Meinl European Land übernommen und in „Atrium“ umbenannt. Die anfänglich zur Schau gestellte Harmonie zwischen Käufer und Meinl Bank schlug bald in erbitterte Gegnerschaft um. Atrium klagte die Meinl Bank im Vorjahr wegen „Untreue am Gesellschaftsvermögen“ auf 2,1 Mrd. Euro, die Meinl Bank brachte eine Gegenklage über zwei Mrd. Euro gegen die Atrium-Mutter und eine 1,2-Mrd.-Euro-„Derivativklage“ gegen Atrium ein. Der Streit nahm kuriose Züge an, als Atrium Julius Meinl von Privatdetektiven wochenlang beschatten ließ, um nachzuweisen, dass der eigentliche Wohnsitz des österreichischen Bankers London sei. Das hätte die Prozesschancen für Atrium erhöht. Als dies nicht gelang, war aus dem Streit die Luft heraußen.
Im Grunde war es bei den Milliardenklagen immer um die Frage gegangen, wer den niedrigen zweistelligen Millionenbetrag für die Entschädigung der MEL-Anleger zahlen muss. Die Anwaltskosten übersteigen den Entschädigungsbetrag. Meinl und Atrium haben zudem vereinbart, alle Geschäftsverbindungen zu kappen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2011)