Nazi-Website: Einstweilige Verfügung gegen Königshofer

Werner Königshofer
Werner Königshofer(c) APA/PARLAMENTSDIREKTION/MIKE RANZ (Parlamentsdirektion/mike Ranz)
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Der FPÖ-Abgeordnete darf nicht mehr behaupten, dass der Datenforensiker Sailer in seinem Namen elektronische Post an die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" geschickt habe. Nun wird sein Rücktritt gefordert.

Gerichtliche Abfuhr für den FPÖ-Abgeordneten Werner Königshofer: Mittels einstweiliger Verfügung wurde ihm vom Wiener Handelsgericht untersagt, weiter zu behaupten, dass der Datenforensiker Uwe Sailer in seinem Namen elektronische Post an die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" geschickt habe. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass Königshofer selbst das Schreiben an die Website gerichtet habe.

Die Vorgeschichte: Der Wiener Anwalt Georg Zanger und Sailer wollten beweisen, dass Königshofer mit der Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" in Verbindung stehe. Zu diesem Zweck schickte der Datenforensiker über eine anonyme E-Mail-Adresse dem FP-Abgeordneten einen mit einem Code versehenen Zeitungsartikel, durch den das Dokument eindeutig identifizierbar gewesen sein soll. Der manipulierte Zeitungsartikel tauchte schließlich drei Tage später auf der Neonazi-Homepage auf.

Königshofer bestritt, dass er die elektronische Post versendet hat. Im Gegenteil behauptete er, "Opfer eines virtuellen politischen Attentats" geworden zu sein. Sailer habe den Artikel in seinem Namen an die Neonazi-Seite geschickt.

Handelsgericht: "Wahrheitsbeweis nicht gelungen"

Sailer klagte Königshofer wegen dieser Behauptung. Das Gericht schreibt nun in dem Beschluss der Einstweiligen Verfügung, es könne nicht festgestellt werden, dass die Datei von Sailer an die Website geschickt worden sei. Ein Wahrheitsbeweis sei "nicht im geringsten gelungen". Ganz im Gegenteil: "Die fragliche Datei wurde vielmehr vom Zweitbeklagten (Königshofer, Anm.) zwischen 28.1.2011 und deren Veröffentlichung an Verantwortliche der Homepage www.alpen-donau.info weitergegeben, wo sie am 31.1.2011 veröffentlicht wurde."

Dementsprechend wurde Königshofer vom Handelsgericht per Verfügung dazu aufgefordert, entsprechende Behauptungen künftig zu unterlassen. Im "Standard" (Dienstag-Ausgabe) meint der FP-Abgeordnete dazu: "Ich sage dazu nichts mehr und werde mich an die gerichtliche Verfügung halten." Weitere Schritte über seinen Anwalt schließe er aber nicht aus.

SPÖ, Grüne und BZÖ fordern Rücktritt

Die SPÖ forderte am Dienstag den Rücktritt Königshofers. Parteichef Heinz-Christian Strache sei jetzt gefordert, erklärte die SP-Abgeordnete Petra Bayr in einer Aussendung.

Dass ein Abgeordneter des österreichischen Parlaments eine solche Neonazi-Website mit Material beliefere, sei ein Skandal ersten Ranges. Auf der Homepage sei Judenmord offen gutgeheißen und der Holocaust geleugnet worden.

Für BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner ist Königshofer als Abgeordneter "untragbar". Der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger meint, ein "Extremist" wie Königshofer habe im Parlament "nichts verloren".

"Nachdem vom Gericht bestätigt wurde, dass FPÖ-Abgeordneter Königshofer die rechtsextreme Homepage alpen-donau.info mit Informationen versorgt hat, ist er als Abgeordneter des Nationalrates untragbar geworden und sollte schleunigst zurücktreten", so Ebner in einer Aussendung. "Nach der Diskussion um die Aberkennung der Hitler-Ehrenbürgerschaft zeigt sich wieder einmal, dass Vertreter der FPÖ offenbar regelmäßig am braunen Gedankengut anstreifen."

"Wer rassistische und verhetzende Pamphlete verbreitet und gegen Homosexuelle sowie Kirchenvertreter hetzt, ist schon lange rücktrittsreif", erklärte Öllinger. Politische Konsequenzen der FPÖ erwartet Öllinger allerdings nicht, denn "die FPÖ hat es sich in ihrem Nest mit verurteilten Hetzern und part-of-the-game-Politikern bequem gemacht".

(APA)

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