Elsner laut Gutachter in Lebensgefahr

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Debatten um die Frage, ob der inhaftierte Ex-Bawag-Chef Elsner vollzugstauglich ist. Er in einem gesundheitlich so kritischen Zustand, dass von „Lebensgefahr“ die Rede sei.

Wien. Laut dem Salzburger Kardiologen Max Pichler ist der im fünften Jahr inhaftierte Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner in einem gesundheitlich so kritischen Zustand, dass von „Lebensgefahr“ die Rede sei. Indessen steht eine gerichtliche Entscheidung über eine mögliche Haftunfähigkeit (Vollzugsuntauglichkeit) des 76-Jährigen noch aus.

Pichler stellt eine „klinisch manifeste Herzschwäche“ oder etwa eine „chronische Niereninsuffizienz“ fest und kommt zum Ergebnis: „Aus medizinischer und neurologischer Sicht stellt sich daher bei Herrn Helmut Elsner die gesundheitliche Gesamtsituation als lebensbedrohlich bzw. lebensgefährlich dar, sodass es jeden Tag zur Verwirklichung dieses Risikos kommen kann.“

Allerdings: Pichler ist zwar gerichtlich beeideter Sachverständiger, im konkreten Fall wurde er aber von Elsner bzw. dessen Anwälten beauftragt – und nicht vom Gericht. Auch der international anerkannte Neurologe Franz Gerstenbrand liefert einen alarmierenden Befund ab. Darin heißt es: „Bei Fortbestehen der derzeit vorliegenden Gesundheitsbelastungen durch die Lebenssituation ist mit dem Auftreten weiterer cerebraler Ausfälle, vor allem mit der Gefahr eines Schlaganfalls zu rechnen.“ Auch Gerstenbrand wurde „privat“ – nicht via Gericht – beauftragt.

Gericht wartet auf Expertise

Elsner sitzt eine zehnjährige Haftstrafe wegen Untreue ab; er ist laut Urteil für riesige Spekulationsverluste der Bawag verantwortlich. Sein Anwalt Jürgen Stephan Mertens meint, dass angesichts der schlechten Verfassung Elsners der Zweck einer Strafhaft nicht erfüllt werden könne. Mertens sieht den Gefangenen als klar vollzugsuntauglich.

Auch liegt bereits eines jener beiden Gutachten vor, die vom (Vollzugs-)Gericht selbst angefordert wurden. Hier kommt der Spezialist für Innere Medizin, Joachim Borkenstein vom LKH Leoben-Eisenerz, zum Ergebnis, dass bei Elsner eine „eingeschränkte Herzleistung“ vorliege. Außerdem stellt er bei dem Ex-Banker Lungen- und Nierenprobleme fest. Eine Verschlechterung sei „im Laufe der Zeit“ wahrscheinlich. Noch wartet das Gericht auf einen neurologischen Befund, ehe es dann über eine mögliche Haftunfähigkeit entscheidet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2011)

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