Koalition einigte sich auf ein Transparenzpaket

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Die Regierung einigte sich am Dienstag auf ein Medientransparenz- und ein Lobbyistengesetz. Öffentliche Inserate und Lobbying werden ab kommenden Jahr detailreich überprüft.

Vor dem Gesetz sind nicht alle Lobbyisten gleich: Der Entwurf für ein Lobbyisten- und Interessenvertretungsgesetz passierte am Dienstag den Ministerrat. Er unterscheidet, wie der Name schon sagt, zwischen Lobbyisten und Interessenvertretungen – und lässt die Verbände mit Pflichtmitgliedschaft am glimpflichsten davonkommen. Arbeiter-, Wirtschaftskammer und ihresgleichen werden der staatlichen Kontrolle ab 1. Jänner 2012, wenn das Gesetz in Kraft treten soll, weit weniger unterworfen als etwa klassische Lobbyisten.

Doch der Reihe nach: Der Entwurf definiert einen Lobbyisten als Person, die „Tätigkeiten ausübt, mit denen Entscheidungsprozesse von Funktionsträgern der öffentlichen Hand beeinflusst werden sollen“. Ausgenommen sind etwa Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und unentgeltliche Arbeiten. Eingeführt wird ein Register, in dem Lobbyisten und Interessenvertreter mehr oder weniger detailreich Unternehmensdaten zu veröffentlichen haben. Denn der Gesetzgeber unterteilt in vier Gruppen:
• Die meisten Auflagen bekommen Unternehmen, die auf Lobbying spezialisiert sind. Sie müssen Firmennamen, Anschrift, Geschäftstätigkeit sowie die Namen und Geburtsdaten ihrer Mitarbeiter angeben. Registriert wird außerdem der Umsatz und die Anzahl der Aufträge. Nach Vertragsabschluss sind „unverzüglich“ Auftraggeber, Auftragsgegenstand und -umfang zu melden. Erst dann dürfen sie tätig werden.
• Die zweite Gruppe umfasst Unternehmen, die Lobbyisten beschäftigen: Anzugeben sind Namen und Geburtsdaten der betroffenen Mitarbeiter. Am Ende des Wirtschaftsjahres muss gemeldet werden, ob der Aufwand für Lobbying-Tätigkeiten den Betrag von 100.000 Euro überstiegen hat.
• Gruppe drei sind Interessenverbände mit freiwilliger Mitgliedschaft: die Industriellenvereinigung etwa und NGOs. Sie müssen die Namen ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, ihren Aufgabenbereich umschreiben und die Einnahmen aus dem letzten Jahr angeben, zumindest auf ihrer Website.
• Gleiches gilt für die Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft – mit zwei Ausnahmen allerdings. Sie müssen zwar die Gesamtzahl ihrer Funktionäre veröffentlichen, aber nicht deren Namen. Und dem Verhaltenskodex, der für alle anderen erstellt wird, werden die Kammern nicht unterworfen.

Strafen bis zu 60.000 Euro

Bei Gesetzesverstößen drohen empfindliche (Geld-)Strafen:
• Wer lobbyiert, ohne im Register eingetragen zu sein, zahlt 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 30.000 Euro. Das Honorar wird außerdem zurückgefordert.
• Wer aus dem Register gestrichen wurde und trotzdem arbeitet, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 20.000 Euro, bei Wiederholungen bis zu 60.000 Euro rechnen.
• Wer gegen die Prinzipien (etwa wahrheitsgemäße Angaben) verstößt, seinen Auftraggeber nicht auf die Registrierungspflichten hinweist oder keinen Verhaltenskodex vorweisen kann, dem droht eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro, bei nochmaligen Vergehen bis zu 30.000 Euro.
• Wer gegen die gesetzlichen Pflichten oder den Verhaltenskodex verstößt, läuft Gefahr, für drei Jahre aus dem Register gestrichen (oder nicht eingetragen) zu werden.
• Ein Lobbying-Auftrag an ein nicht registriertes Unternehmen ist „nichtig“. Die Auftragssumme verfällt zugunsten des Bundes, hieß es aus Koalitionskreisen.

Die Verwaltungsstrafen gelten jedoch erst für Verstöße, die nach dem 30. Juni 2012 begangen werden. Politikern wird untersagt, während ihrer Amtszeit als Lobbyisten zu arbeiten. Im einem der ersten Entwürfe war geplant gewesen, dass dieses Berufsverbot erst zwei Jahre nach dem offiziellen Ausscheiden aus dem Amt erlischt. Doch diese Passage wurde wieder gestrichen.

Die Eintragung ins Register kostet klassische Lobbying-Unternehmen übrigens 900 Euro. Unternehmen, die eigene Lobbyisten beschäftigen, zahlen 450 Euro. Auch hier bekommen es die Interessenverbände billiger: Ihre Kosten beschränken sich auf 90 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2011)

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