Experte Sickinger: "Ohne Parteispenden lückenhaft"

Politikwissenschafter Sickinger ist mit dem Entwurf zum Lobbyying-Gesetz zufrieden
Politikwissenschafter Sickinger ist mit dem Entwurf zum Lobbyying-Gesetz zufrieden(c) APA (Barbara Gindl)
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Der Politikwissenschafter beurteilt das Lobbying-Gesetz als "ein Schritt in die richtige Richtung". Gegen Außenseiter der Branche bildet das Gesetz eine scharfe Handhabe.

Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger zeigt sich mit dem Entwurf zum neuen Lobbying-Gesetz großteils zufrieden. "Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", stellte er fest. Auch das beschlossene Medientransparenzgesetz begrüßt er. Das "Kernstück", nämlich mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung sei allerdings noch offen, betonte Sickinger.

Insgesamt betrachtet, habe Österreich aber noch ein gutes Stück Weg vor sich, verwies Sickinger auf die Parteispenden: "Hier wird man Nägel mit Köpfen machen müssen, sonst bleibt das lückenhaft." Das große Problem sei jedoch die Durchsetzung der Bundesparteien gegenüber ihren Landesparteien. "Da gibt es innerparteilich großen Widerstand", stellte er fest.

Mit dem geplanten Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz zeigte sich der Experte im Großen und Ganzen zufrieden. Ausdrücklich begrüßt er die Sanktionen, die im Falle einer Nicht-Eintragung ins Lobbyisten-Register oder Nicht-Meldung eines Auftrages drohen. Die hohen Geldstrafen - bis zu 60.000 Euro im Wiederholungsfall - seien "eine scharfe Waffe gegen diejenigen, die verdeckt operieren und sich nicht deklarieren wollen. Für die wird es gefährlich und das ist positiv", erklärte Sickinger.

Seriöse Agenturen und Lobbyisten seien skeptisch gewesen, was die Nennung von Auftragsdetails betrifft, räumt der Politikwissenschafter ein. Dass diese Nennung nun "semiöffentlich" erfolgen soll sei aber ein Kompromiss und "durchaus o.k.", findet er. Positiv wertet Sickinger auch das vorgesehene "Einkassieren" von Auftragshonoraren durch den Bund, wenn ein Auftrag nicht im Register eingetragen oder dieser an einen nicht-registrierten Lobbyisten vergeben wurde.

(APA)

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