Ausbau: Der Weg nach Balkonien

Ausbau nach Balkonien
(c) Www.BilderBox.com
  • Drucken

Ein Balkon zählt zu den gefragtesten Extras einer Stadtwohnung. Ist keiner vorhanden, kann er unter Umständen nachträglich eingebaut werden.

Den Traum von der kleinen Oase im Freien träumen viele Stadtbewohner, und sei es auch nur ein Balkon. Ist dieser nicht vorhanden, so klingt es verlockend, ihn nachträglich einzubauen. Verschiedene Konstruktionen stehen zur Wahl – ab rund 5000 Euro. Ein Balkon gilt als Bauvorhaben und ist daher – wie jede bauliche Veränderung – genehmigungspflichtig. Selbst wenn der Bauherr versichert, er sitzt immer nur allein auf dem Balkon, muss eine bestimmte Tragfähigkeit gewährleistet sein: Die ÖNORM verlangt an die 500 Kilo pro Quadratmeter. „Die Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt – denn ein nachträglicher Balkon ist ein Eingriff in das Gebäude, eine statische Berechnung ist Voraussetzung“, betont Lothar Heinrich, Statiker bei Vasko+Partner. Ein Balkon mit Stützen ist die sicherste Variante – sogenannte vorgehängte Balkone eignen sich speziell für Altbauten, bei denen der Eingriff ins Mauerwerk minimiert werden muss und eine Stützenkonstruktion nicht möglich ist.

 

Knackpunkte Wasser und Wärme

Knackpunkte sind die Dichtheit wie auch die Vermeidung von Wärmebrücken, denn ein Balkon ist bautechnisch ein auskragendes Bauteil, sozusagen eine Verlängerung des Wohnraums ins Freie. „Die Lösung ist eine Abtrennung zwischen Mauer und Balkon, damit ist die Wärmedämmung der Mauer nicht unterbrochen.“ Wolfgang Hubner, Bausachverständiger, rät von Eigenbaukonstruktionen ab: „Einer der Hauptfehler ist, dass Anschluss und Übergang von horizontaler Balkonfläche zu Fassade und insbesondere Terrassentür ohne professionellen Feuchtigkeitsabdichtungsanschluss hergestellt wird und bei Regen und Schneeschmelze Wasser in die Wohnung eindringt.“

Ein nachträglich eingebauter Balkon bedeutet Baustelle – Schmutz und Lärm. Der Boden muss aufgerissen werden, um die Verankerung für den Balkon montieren zu können, der Türeinbau bedingt einen Eingriff in die Fassade. Robert Kern, Baumeister bei G. & M. Maier, erklärt: „Bei Gebäuden aus der Gründerzeit mit Tram- oder Dippelbaumdecken sowie Gebäuden, die bereits mit Stahlbetondecken ausgestattet sind, ist der technische wie auch der wirtschaftliche Aufwand für einen nachträglich angebauten Balkon sehr hoch. Hier ist eine baustatische Einbindung in das vorliegende Mauerwerk mit Stahlbetonbalken erforderlich.“ Um den bautechnischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, gibt es verschiedene Konstruktionen: „Iso-Körbe – eine thermische Trennung der neu errichteten Balkonplatte zum Gebäude – sind eine optimale Lösung“, empfiehlt Kern. Hier werden Stahlträger mit dem Bestand verbunden, der Balkon übernimmt die statischen Kräfte.

Speziell für Altbauten entwickelte Architekt Clemens Mayer das patentierte System „Easybalkon“: Der Hänge-, Konsolen- oder Stützenbalkon besteht aus einer feuerverzinkten Stahlkonstruktion. Das mit Stahlseilen vorgehängte System braucht weder Fundament noch Abstützung nach unten, der Eingriff in die Fassade ist minimal, der Balkon wird von außen montiert. Die Verankerung im Mauerwerk erfolgt mit Klebeanker. Um Wärmebrücken zu vermeiden, wird bei Wärmeschutzfassaden eine Distanzmontage angewandt. Die maximale Tiefe des Balkons beträgt 2,5 Meter, die Länge ist je nach Konstruktion variabel.

 

Rechtliche Fragen vorab klären

Neben den bautechnischen Fragen muss auch die rechtliche Seite geklärt werden. Dies übernimmt der Bauführer – also Baumeister oder Architekt. „Beim nachträglichen Balkonanbau ist die Einwilligung des Eigentümers des Hauses einzuholen und die technische Umsetzbarkeit durch einen Baumeister oder Statiker abzuklären. Die Details der notwendigen Behördenwege richten sich nach der Lage des Hauses und dem Denkmalschutz. Weitere Aspekte wie eine Änderung der Betriebskostenverteilung im Fall einer Verglasung des Balkons bei Mietwohnungen, oder allfällige Grundbuchanpassungen samt -gebühren sind ebenso vorab abzuklären“, erläutert Matthias Trauner, Heid Schiefer Rechtsanwälte OG. In den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind die maximale Größe und die Mindestabstände zum nächsten Haus oder Nachbargrundstück festgeschrieben.

Die reine Montagezeit für einen Balkon beträgt ein bis zwei Tage. „Für eine mängelfreie, dauerhafte Lösung müssen Planung und Ausführung von einem Fachmann unter Einbindung der Sonderfachleute für Baustatik und Bauphysik erfolgen“, betont Kern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2011)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.