Den Pensionisten wurden Zinsen von bis zu 6,5 Prozent versprochen. Durch die riskante Anlage verloren sie bis zu 45 Prozent ihres Anspruchs.
Der höchstzulässige Rechnungszins bei Pensionskassen-Verträgen für Neueinstiege wird ab 1.7.2011 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf drei Prozent reduziert. Damit soll erreicht werden, dass die Pensionskassen die angenommene Performance leichter erreichen werden und die Pensionsberechtigten die Sicherheit haben, die kalkulierte Soll-Pension auch zu erreichen.
Diese Neuregelung hilft jedoch mehr als 300.000 Pensionskassen-Berechtigten mit hochriskanten Verträgen nicht mehr; denn ihre Betriebspensionsansprüche bis 2003 wurden mit angenommenen hohen Zinsen von bis zu 6,5 Prozent in Pensionskassen angelegt. Bei hoch angesetzten Rechnungszinsen steigt allerdings das Anlagerisiko, sodass die Ertragserwartungen der Pensionskassen nicht erfüllt und die Pensionen gekürzt werden. Dies ist bei den 300.000 Altverträgen der Fall.
In den letzten Jahren haben viele Berechtigte bereits bis zu 45 Prozent ihrer Altersvorsorge verloren, weil die zusagte Performance nicht erreicht wurde. Per Ende 2011 müsse diese Pensionsberechtigten möglicherweise mit einer weiteren Pensionskürzung rechnen, sagt der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten, Pekabe.
Das österreichische Pensionskassensystem soll saniert werden. Dafür hat sich auch der österreichsiche Seniorenrat stark gemacht. Eine Reformkommission wurde 2009 eingesetzt.
(Red. / herbas)