Seit 1. Juli ist das neue Fremdenrechtspaket in Kraft: Die Änderungen im Überblick:Mitwirkungspflicht: Asylwerbern ist es nun de facto untersagt, in der ersten Woche nach Stellen ihres Antrags die Erstaufnahmestelle (Traiskirchen, Thalham) zu verlassen. Bis zu 120 Stunden können die Flüchtlinge dazu angehalten werden, ständig für Befragungen am Gelände zur Verfügung zu stehen.
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Direkt gehindert am Verlassen der Erstaufnahmestelle werden die Asylwerber nicht. Jedoch drohen ihnen Sanktionen, wenn sie sich vom Gelände entfernen. Vorgesehen sind finanzielle Bußen oder Ersatzhaft bzw. in "Dublin"-Fällen - also wenn ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist - Schubhaft. Abgewickelt werden soll in der Woche Mitwirkungspflicht die erkennungsdienstliche Behandlung und die Durchsuchung, die Befragung durch die Sicherheitsdienste, die Einvernahme durch das Bundesasylamt sowie Gesundheitsuntersuchungen. Zudem erhält der Asylwerber eine Erstinformation in einer für ihn verständlichen Sprache.
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Flüchtlingen steht eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung, die allerdings nicht von Juristen durchgeführt werden muss. Ausgewählt werden die Berater in der Erstinstanz vom Innenministerium, in der Zweitinstanz vom Bundeskanzleramt. Sie haben ihre Tätigkeit "objektiv" durchzuführen und unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Ausgewählt werden können neben Juristen auch Studienabsolventen, die eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Fremdenrechts vorweisen können oder Nicht-Akademiker mit fünf Jahren Praxis.
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Personen, die über die Familienzusammenführung oder als Angehörige einer Schlüsselkraft nach Österreich zuwandern wollen, müssen vor ihrer Ankunft über Deutschkenntnisse "auf einfachstem Niveau" verfügen. Dafür muss ein positives Zeugnis in einer geeigneten Einrichtung im Herkunftsland - beispielsweise einem Goethe-Institut - erreicht werden. Dieses darf nicht älter als ein Jahr sein.
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Die Integrations- Vereinbarung wurde derart verschärft, dass das Deutsch-Niveau A2 (der Zuwanderer muss kurze, einfache persönliche Briefe und klare und einfache Durchsagen verstehen) schon nach zwei statt wie bisher nach fünf Jahren erreicht sein muss. Schafft der Zuwanderer das nicht, drohen Sanktionen von Verwaltungsstrafen bis hin zur Ausweisung. Will jemand dauerhaften Aufenthalt in Österreich oder die Staatsbürgerschaft, muss er das Sprachniveau B1 erreichen, das heißt, sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern können.
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Statt über Quoten kommen Bürger aus Nicht-EU-Staaten nun über die Erfüllung von fachlichen Kriterien nach Österreich. Die notwendigen Punkte für den Erhalt einer "Rot-Weiß-Rot-Card" erringt man etwa über Deutschkenntnisse und einschlägige Fachausbildung.
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Von der Karte profitieren können "Hochqualifizierte" und "Schlüsselkräfte". Besonders hoch qualifizierte Arbeitskräfte können bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ein Visum beantragen, das ihnen in Österreich die Möglichkeit gibt, innerhalb von sechs Monaten einen adäquaten Job zu finden. Gelingt dies, erhalten sie eine Rot-Weiß-Rot-Card und nach einem Jahr (bei mindestens 10-monatiger Beschäftigung) dann eine Rot-Weiß-Rot-Card plus, die einen freien Arbeitsmarktzugang bietet. Um in diese privilegierte Gruppe zu kommen, müssen 70 von maximal 100 Punkten des Kriterienkatalogs erreicht werden.
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Schlüsselkräfte müssen neben der Erfüllung der verlangten Kriterien eine fixe Jobzusage vorweisen. Die muss derart gestaltet sein, dass unter 30-Jährige mindestens 50 Prozent (derzeit 2.100 Euro) und Ältere 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (2.520 Euro) brutto verdienen. Zudem muss das AMS eine Prüfung vornehmen, ob die Position nicht auch von einem österreichischen Arbeitnehmer oder einem am Arbeitsmarkt bereits integrierten Ausländer ausgefüllt werden könnte. Fachkräfte in Mangelberufen können vorerst noch nicht von der Rot-Weiß-Rot-Card profitieren. Die für sie geltenden Regeln werden frühestens mit Mai kommenden Jahres in Kraft treten.
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Jetzt wird nach Punkten eingewandert
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