Mikl-Leitner: 'Massenzuwanderung muss keiner fürchten'

Mikl-Leitner: 'Massenzuwanderung muss keiner fürchten'
Mikl-Leitner: 'Massenzuwanderung muss keiner fürchten'(c) REUTERS (Heinz-peter Bader)
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Die Innenministerin glaubt, dass die Wirtschaft durch die neue Rot-Weiß-Rot-Card fehlende qualifizierte Arbeitskräfte bekommt. Die umstrittene Mitwirkungspflicht von Asylwerbern sei "keine Schikane".

Am Freitag tritt das neue Fremdenrechtspaket in Kraft. Künftig steuert die Rot-Weiß-Rot-Card die Zuwanderung über ein Kriteriensystem. VP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner geht davon aus, dass damit Österreich die der Wirtschaft fehlenden qualifizierten Arbeitskräfte bekommt.

Auch wenn es nun keine fixen Quoten mehr gibt, glaubt die Innenministerin nicht an einen Ansturm: "Massenzuwanderung muss keiner fürchten", betonte sie am Freitag. Schließlich müssten außer den Höchstqualifizierten alle anderen Arbeitnehmer im Bereich der Schlüsselkräfte einen Arbeitsplatz vorweisen müssen, um ins Land kommen zu können.

Die Rot-Weiß-Rot-Card ist übrigens nicht rot-weiß-rot, sondern rosa-blau-rosa. Der Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die eine einheitliche Gestaltung von Aufenthaltstiteln in der Union vorschreibt. Eine andere Farbe wäre EU-widrig.

"Mitwirkungspflicht keine Schikane"

Besonders umstritten im neuen Fremdenrechts-Paket ist die Mitwirkungspflicht, die Asylwerber bis zu eine Woche an die Erstaufnahmestelle bindet. Mikl-Leitner betont, es handle sich "um keine Schikane". Die Maßnahme liege "im ureigensten Interesse" der Betroffenen. Man wolle den Asylwerbern nicht schaden, sondern diese "zur Mitwirkung einladen".

Es sei auch im Interesse der Flüchtlinge, dass die Erstabklärung der Fälle möglichst rasch ablaufe, um so ein zügiges Verfahren in die Wege zu leiten. Während der Mitwirkungspflicht würden alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt und es würden Identität, Fluchtgründe und Fluchtwege abgefragt, erläuterte Mikl-Leitner. Damit könne auch schnell entschieden werden, ob Österreich oder ein anderes Land für das Verfahren zuständig ist.

An sich werden die Asylwerber nicht am Verlassen der Erstaufnahmestelle gehindert, allerdings müssen sie für die Befragungen stets zur Verfügung stehen. Daher könne ein Flüchtling auch festgenommen werden, wenn absehbar sei, dass er einen Termin versäume, betonte die Ministerin. Wer sich unerlaubt aus der Erstaufnahmestelle entfernt, kann mit Geldstrafen bzw. Schubhaft sanktioniert werden.

(APA)

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