Die SPÖ und ihr Problem mit der Erbschaftssteuer

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Nach Heinz Fischers Vorstoß will auch Staatssekretär Schieder über eine Erbschaftssteuer diskutieren. Der Kanzler und Parteichef hält sich bedeckt. Von der ÖVP kam gleich ein präventives „Nein“.

Wien. Die Erbschaftssteuer, begraben 2008 unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, steht in wesentlichen Teilen der SPÖ vor einer (geistigen) Exhumierung. Vor allem der linke Parteiflügel verspürte am Sonntag mächtigen Aufwind, als Bundespräsident Heinz Fischer in der ORF-„Pressestunde“ eine Debatte über die Wiedereinführung dieser Steuer anregte. Leistung müsse „gefordert und gefördert werden“, befand Fischer. Und gerade bei Erbschaften sei „der Anteil der Leistung überschaubar“.

Nicht wenige seiner ehemaligen Parteifreunde können dieser Argumentation einiges abgewinnen: die roten Gewerkschafter vor allem – aber nicht nur. Eine grundsätzliche Debatte über die Frage, ob Erbschaften und Schenkungen künftig wieder belastet werden sollen, ist auch für Finanzstaatssekretär Andreas Schieder vorstellbar, wie er am Montag der „Presse“ erklärte. Die Umsetzung sei jedoch nicht sonderlich wahrscheinlich: Weil sie technisch schwierig und mit der ÖVP nicht machbar wäre.

Gemeinhin gehe es der SPÖ darum, die Belastung „vom Faktor Arbeit zum Faktor Kapital umzuschichten“, sagte der Staatssekretär. Für noch wichtiger als die Erbschaftssteuer hält er allerdings die Besteuerung von Vermögen ab einer Million Euro (mit einem jährlichen Steuersatz zwischen 0,3 und 0,7 Prozent).

Kräuter: „Nur für Millionäre“

Auf Vermögenssteuern drängt auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter. Beim Thema Erbschaftssteuer ist er skeptischer – wohl, weil Parteichef Werner Faymann die Wiedereinführung bislang immer abgelehnt hat. „Bei Millionenerbschaften und für Millionäre, die etwas erben, kann ich mir eine Steuer schon vorstellen“, sagt Kräuter. Aber den Mittelstand, also Menschen mit einem Monatseinkommen „bis 4000, 5000 Euro“, werde die SPÖ sicher nicht belasten – im Gegenteil: „Sie sind die erste Adresse für eine Entlastung.“

Faymann selbst hielt sich bedeckt: Überlegungen, welche Regelungen für vermögensbezogene Steuern wie konzipiert sein könnten, würden in einer Arbeitsgruppe angestellt, hieß es gestern aus seinem Büro. Mehr gebe es dazu nicht zu sagen. Dem Vernehmen nach hat Fischers Vorstoß die Parteiführung nicht eben glücklich gemacht.

Von der ÖVP kam ohnehin gleich ein präventives „Nein“: Das Steuersystem solle vereinfacht und gerechter gestaltet werden – eine Erbschaftssteuer habe in diesem Konzept keinen Platz, ließ Finanzministerin Maria Fekter der „Presse“ ausrichten. „Außerdem wurde sie gerade erst abgeschafft.“

Genau genommen werden Erbschafts- und Schenkungssteuer seit dem 1. August 2008 nicht mehr eingehoben. Die Regierung verzichtete damals auf eine Reparatur der Abgabe, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bewertungsvorschriften bei Grundstücken für gleichheitswidrig erachtet hatte.

100 Millionen Euro im Jahr

Beide Steuern waren Bundesabgaben, die zwischen Bund und Ländern geteilt wurden. Ihre Höhe richtete sich (abzüglich der Freibeträge) nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Zuwendung: In der Steuerklasse eins (Ehegatten und Kinder) lag der Steuersatz zwischen zwei und 15 Prozent; in der höchsten, der Steuerklasse fünf (ferne Verwandte und Dritte), zwischen 14 und 60Prozent. Zuletzt brachten Erbschafts- und Schenkungssteuer dem Staat rund 100 Millionen Euro im Jahr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 5. Juli 2011)

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