Elsner: Staatsanwaltschaft genehmigt Freilassung

Haftunfaehig Helmut Elsner wird
Haftunfaehig Helmut Elsner wird(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner kommt wegen Vollzugsuntauglichkeit frei. Der Staatsanwalt erhebt keine Beschwerde gegen die Entscheidung.

[WIEN] Helmut Elsner ist seit Freitagvormittag ein freier Mann. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den gerichtlich angeordneten nachträglichen Strafaufschub wegen Haftunfähigkeit keine Einwände und daher auf Rechtsmittel gegen den Beschluss von Richterin Sonja Höpler-Salat verzichtet. "Wir genehmigen das", gab der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl, nach einer morgendlichen Besprechung bekannt, in der das Justizministerium eingebunden war.

"Ausschlaggebend für unsere Entscheidung ist die internistisch-kardiologische Situation bei Herrn Elsner. Den Standard, den er benötigt, können wir ihm nicht bieten" meinte Pleischl im Gespräch mit der APA unter Verweis auf medizinische Gutachten.

Alle Vorzeichen sprachen zuletzt deutlich für eine Freilassung Helmut Elsners aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Donnerstagnachmittag erging schließlich die erwartete gerichtliche Entscheidung: Helmut Elsner wird auf freien Fuß gesetzt, seine zehnjährige Strafhaft wird zumindest vorübergehend unterbrochen. Ausschlaggebend dafür sind medizinische Gründe.

Der im 77. Lebensjahr stehende frühere Generaldirektor der Bawag liegt wegen akuter gesundheitlicher Probleme bereits seit 21. Juni im Wiener Wilhelminenspital. Wegen Vollzugsuntauglichkeit (Haftunfähigkeit) bekommt Elsner nun konkret einen „nachträglichen Strafaufschub" (§ 133 Strafvollzugsgesetz). Und zwar mit offizieller Duldung der Anklagebehörde, die sich der Meinung angeschlossen hatte, wonach Elsner derzeit haftunfähig sei. Das heißt freilich, dass Helmut Elsner nach viereinhalb Jahren Gefängnis bis auf weiteres ein freier Mann ist.

Tatsächlich dürfte sich Elsners tägliches Leben aber nur wenig ändern: Seine wegen einer schweren Herzkrankheit dringend nötige Behandlung im Wilhelminenspital soll natürlich fortgesetzt werden. Da es sich bei dem prominenten Patienten aber eben bis zuletzt um einen Strafgefangenen handelte, hielten Justizwachebeamte vor dem Krankenzimmer Tag und Nacht Wache. Mit der nun ergangenen Strafaufschub-Entscheidung, gefällt von der für Elsners Strafvollzug zuständigen Richterin Sonja Höpler-Salat vom Straflandesgericht Wien, besteht der vorerst einzige Unterschied für den Betroffenen darin, dass die Wachen vor seinem Zimmer abgezogen wurden.

Keine dauerhafte Heimkehr

Mit einer raschen und dauerhaften Heimkehr Elsners zu seiner unermüdlich für ihn an mehreren Fronten (Justiz, Politik, Medien) kämpfenden Ehefrau Ruth Elsner ist nicht zu rechnen, da für den Ex-Banker selbst bei einer baldigen Entlassung aus dem Spital zunächst ein Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum auf dem Programm steht.

Übrigens: Die nun zunächst hinter verschlossenen Türen ergangene Entscheidung der Richterin wurde von Ehefrau Ruth Elner zwar heiß ersehnt, dennoch kommt sie zur Unzeit: Ruth Elsner hat, wie die „Presse" erfuhr, gerade Handwerker in ihrer neuen, im ersten Bezirk liegenden Wohnung (das legendäre Tuchlauben-Penthouse mussten die Elsners ja verlassen). Dass häusliche Unannehmlichkeiten für das Paar derzeit aber das allerkleinste Problem darstellen, versteht sich von selbst.

Zu der Entwicklung war es gekommen, da der zu zehn Jahren Gefängnis - es handelt sich um die Höchststrafe für das Delikt „Untreue" - verurteilte 76-Jährige bereits zum fünften Mal von der Krankenabteilung der Justizanstalt Josefstadt ins Wilhelminenspital eingeliefert worden war. Dieser Umstand wird auch in einem alarmierenden, der „Presse" vorliegenden „Patientenbrief" vom Vorstand der Kardiologie im Wilhelminenspital, Kurt Huber, thematisiert. So heißt es: „Trotz permanenter Betreuung in der Krankenabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist es in den letzten Wochen und Monaten laut Aussage von Primar Dr. Kaiser-Mühlecker bedingt durch die eingeschränkten strukturellen und personellen Möglichkeiten nicht möglich gewesen, die Beschwerden des Patienten in den Griff zu bekommen und das neuerliche Auftreten einer kardialen Dekompensation zu verhindern. Aus diesem Grunde erfolgte die nunmehr fünfte Akutaufnahme in unserem Krankenhaus nach der erfolgreich durchgeführten aortocoronaren 3-fach-Bypassoperation 2007." Überdies hatte sich Huber der Meinung von anderen Ärzten angeschlossen, die eine „De-facto-Haftunfähigkeit" attestiert hatten.

(Die Presse. Printausgabe vom 7. Juli 2011)

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