Ob die Ziele der massiven Ausgaben für Familien auch erreicht werden, lässt sich nicht feststellen, kritisiert der Rechnungshof. Es lässt sich nicht nachprüfen, ob das Geld auch sinnvoll eingesetzt wurde.
Wien. Der Rechnungshof hat die Familienleistungen in Österreich unter die Lupe genommen und dabei einiges zu beanstanden. Der Hauptkritikpunkt lautet: Die Ziele für die Förderung sind zu ungenau definiert, Indikatoren für die Zielerreichung werden meist keine festgelegt. Damit lässt sich aber nicht nachprüfen, ob das Geld auch sinnvoll eingesetzt wurde. In den Regierungsprogrammen festgehaltene Ziele sind beispielsweise die bessere Vereinbarung von Beruf und Familie. Laut Rechnungshof müsste in so einem Fall konkret festgelegt werden, wann eine Verbesserung erreicht ist und wie die familienpolitischen Maßnahmen dabei helfen.
Dabei geht es um bedeutende Summen: 8,8 Milliarden Euro gibt allein der Bund im Jahr für die Familien aus. Das sind mehr als elf Prozent der staatlichen Ausgaben. Die größten Brocken sind dabei die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, das Wochengeld sowie steuerliche Vergünstigungen wie Kinder- und Alleinverdienerabsetzbetrag. Dazu kommen noch Förderungen durch die Länder. Der Rechnungshof hat dabei Kärnten, Oberösterreich und Salzburg unter die Lupe genommen, die zwischen 30 (Salzburg) und 113 (Oberösterreich) Millionen Euro für Familien aufwenden.
117 verschiedene Zuwendungen
Auch die zersplitterten Strukturen stoßen den Prüfern sauer auf. Allein beim Bund gibt es 47 verschiedene familienpolitische Maßnahmen, in den drei untersuchten Ländern weitere 70. Eine Abstimmung unter den einzelnen Gebietskörperschaften fehle. Das führe zu mangelnder Transparenz und zur Gefahr der Doppelförderung. Für den Rechnungshof wäre einerseits eine Lenkung des gesamten Förderwesens durch das Familienministerium notwendig, andererseits eine Vernetzung der Daten. Die geplante Transparenzdatenbank wird zwar positiv beurteilt, geht den Prüfern aber zu wenig weit: Nur die Leistungen des Bundes, nicht aber jene der Länder und Gemeinden zu erfassen sei zu wenig. Und nicht nur die Leistungsempfänger, sondern auch die Förderungsstellen müssten Zugriff auf die Daten erhalten. Nur so könnten Doppelförderungen erkannt und Leistungen „gestrafft“ werden.
Bei jenen Förderungen, bei denen soziale Bedürftigkeit Voraussetzung für den Anspruch ist, empfiehlt der Rechnungshof eine Vereinheitlichung der Kriterien. So sei nicht verständlich, dass beispielsweise Schülerbeihilfe und Studienbeihilfe von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen. Kritisch sieht der Rechnungshof die Situation des wichtigsten Finanzierungsinstruments, des Familienlastenausgleichsfonds (Flaf). Dieser macht seit Jahren Defizite und ist beim Bund mit drei Mrd. Euro verschuldet. Zusätzlich fehlen zwei Mrd. Euro für den Reservefonds. Grund für die finanzielle Misere ist die Ausweitung der Leistungen in den letzten Jahren. So wurde beispielsweise die 13. Familienbeihilfe eingeführt, ohne dass es dafür die Mittel gegeben hätte. Für den Rechnungshof ist zu hinterfragen, ob alle Flaf-Zahlungen tatsächlich Familienleistungen sind.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2011)