Justiz: Grasser fordert Einstellung aller Verfahren gegen ihn

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Alle Sachverhalte seien geklärt, Ansatzpunkte für erfolgversprechende weitere Ermittlungen würden nicht vorliegen, in Steuersachen habe er sich auf den Steuerberater verlassen, sagt Ex-Finanzminister Grasser.

Wien/APA. Die Staatsanwaltschaft Wien sollte sämtliche gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahren einstellen, fordert Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Begründung: Was den Amtsmissbrauch betrifft, rechtfertige „der bestehende Tatverdacht nach Dringlichkeit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens dessen Fortsetzung nicht“, heißt es in einem von Rechtsanwalt Manfred Ainedter eingebrachten Antrag an die Anklagebehörde.

Seit über eineinhalb Jahren werde gegen seinen Mandanten ermittelt, ohne dass die Indizien bisher für eine Anklageerhebung ausgereicht hätten, klagt Ainedter. Doch sämtliche Sachverhalte seien nun hinreichend geklärt, Ansatzpunkte für erfolgversprechende weitere Ermittlungen würden nicht vorliegen.



Was das Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz betrifft – dabei geht es um mögliche Steuerhinterziehung – habe sich Grasser auf den Rat seines Steuerberaters verlassen, der Grassers gesamtes Firmenkonstrukt in den wesentlichen Teilen entwickelt habe. Der Ex-Finanzminister könnte allenfalls in einem „nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum“ gehandelt haben. Für fahrlässig begangene Finanzvergehen seien die Strafgerichte nicht zuständig, so Ainedter.

„Keine Akteneinsicht“

Grasser beanstandet auch, dass ihm die Staatsanwaltschaft nach wie vor keine uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt. Er fühle sich in seinen Verteidigungsrechten verletzt. Sollte die Anklagebehörde weiterhin die vollständige Akteneinsicht verweigern, will Grasser ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gericht anrufen und versuchen, auf diesem Weg gänzliche Akteneinsicht zu erzwingen.

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