EU-Justizkommissarin gibt Österreichs Justiz recht

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Wiener Völkerrechtler Wittich hält österreichische Behörden für überfordert. Der Europäische Haftbefehl sollte eigentlich die europäische Zusammenarbeit im strafrechtlichen Bereich erleichtern.

Wien. Zwischen Litauen und Österreich war er Anlass für Verstimmung – und Verwirrung. Dabei sollte der Europäische Haftbefehl – eingerichtet 2002 mit einem „Rahmenbeschluss“ des Europäischen Rates – eigentlich die europäische Zusammenarbeit im strafrechtlichen Bereich erleichtern.

Die Exekution internationaler Haftbefehle beruht nämlich „nur“ auf dem Prinzip „freiwilliger Polizeiarbeit“, erklärt Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Uni Linz. Eine rechtliche Verpflichtung für nationale Polizeibehörden, nach den Wanted-Profilen von Interpol zu fahnden, gibt es nicht. Wird eine Person festgenommen, kann sie nur ausgeliefert werden, wenn ein bilaterales Auslieferungsabkommen zwischen dem betreffenden Staat und dem Land existiert, wo dem Verdächtigen der Prozess gemacht werden soll.

Der Europäische Haftbefehl soll die Kooperation erleichtern: Ohne Gerichtsverfahren und innerhalb von 48 Stunden muss die Anklagebehörde über die Auslieferung von mutmaßlichen Straftätern entscheiden.

Im Fall Golowatow ist der Europäische Haftbefehl offenbar nicht anwendbar. Das bestätigte gestern auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Österreich hat Straftaten, die vor dem 7.August 2002 passiert sind, von seinem Anwendungsbereich ausgenommen. Bleibt die Frage: Warum haben die österreichischen Behörden dies nicht von Anfang an betont, sondern sich auf die „Schwammigkeit“ des Haftbefehls berufen?

Der Wiener Völkerrechtler Stephan Wittich hält es für möglich, dass man schlicht vergessen habe, die formale Geltung zu überprüfen. „Die Behörden stehen unter großem Zeitdruck. Womöglich war man überfordert.“ Golowatow könnte – bei entsprechender harter Beweislage – theoretisch dennoch von Österreich zur Verantwortung gezogen werden. Dann aber mit einem normalen Auslieferungsverfahren an Litauen – aber das, so Wittich, „kann Jahre dauern“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2011)

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