Trotz vieler kritischer Stellungnahmen will das Ministerium die gesetzlichen Interessenvertretungen in das Lobbyisten-Register aufnehmen. Kritik am neuen Gesetz kommt auch von anderer Seite.
Wien. Die Begutachtungsfrist ist seit Dienstag vorbei, jetzt feilt das Justizministerium an einer Endfassung des Lobbyisten-Gesetzes. Wie viel nach den zahlreichen, teils sehr kritischen Stellungnahmen noch geändert wird, wollte man am Mittwoch im Kabinett von Beatrix Karl (ÖVP) nicht sagen: Jetzt gehe es darum, die Stellungnahmen zu sichten. Klar ist für die Justizministerin aber: Die Kammern werden auch in der Endfassung von den Regeln für Lobbyisten erfasst sein. Daran werde man nichts mehr ändern, heißt es im Ministerium.
Sowohl Arbeiterkammer als auch Wirtschaftskammer hatten sich in ihren Stellungnahmen dagegen gewehrt, von dem Gesetz erfasst zu werden. Die Regelung sei „überschießend“, meinte die Arbeiterkammer. Die Wirtschaftskammer erklärte, es sei nicht nachvollziehbar, warum gesetzliche Interessenvertretungen, nicht aber politische Parteien im Register aufscheinen müssen.
Dabei bekamen die Kammern ohnehin schon eine Sonderregelung: Sie müssen im Gegensatz zu anderen Lobbying-Unternehmen nur die Gesamtzahl ihrer Funktionäre und Mitarbeiter veröffentlichen, nicht aber deren Namen. Und auch dem Verhaltenskodex, der für alle anderen erstellt wird, werden die Kammern nicht unterworfen.
Kritik am neuen Gesetz kommt auch von anderer Seite: Das Austrian Lobbying & Public Affairs Council (Alpac), eine aus Österreichs führenden Lobbying- und Public-Affairs-Unternehmen bestehende Plattform, will nicht verstehen (und hinnehmen), dass im Gesetzesentwurf zwischen klassischen Lobbyisten, Unternehmens-Lobbyisten, Interessenvertretungen und Interessenverbänden unterschieden wird. Zumal das Gesetz auf die immer gleiche Tätigkeit abziele, nämlich die Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse. Diese Differenzierung sei „vollkommen unlogisch“, sagt Walter Osztovics, Miteigentümer bei „Kovar & Köppl Public Affairs“ und Mitglied im Alpac (dem etwa auch Karl Krammer angehört, vormals Kanzlersprecher bei Franz Vranitzky und SPÖ-Freundeskreisleiter im ORF).
Dass klassische Lobbyisten ihre Kunden und Umsätze im neuen Register melden müssen, hält die Vereinigung zwar für unproblematisch in der täglichen Praxis, allerdings auch für eine „Scheintransparenz“. Denn die Umsätze sagten „überhaupt nichts darüber aus, wie sehr jemand Einfluss auf Politiker nimmt“, meint Osztovics.
Heikle Fälle nicht erfasst
Und drittens glaubt Alpac nicht, dass dieses Gesetz dazu beitragen könne, Korruptionsfälle zu vermeiden. Denn die wirklich heiklen Fälle würden damit nämlich nicht erfasst, sagt Osztovics: Ernst Strasser etwa sei in Brüssel als Abgeordneter des EU-Parlaments aufgetreten und vordergründig jedenfalls nicht als Lobbyist.
Immerhin schafft das neue Gesetz ein Amtsträgerverbot: Politiker müssten ihre Lobbying-Tätigkeit nun auch in Österreich einstellen. Auf EU-Ebene war das auch bisher schon verboten.
Auf einen Blick
Der Gesetzesentwurf unterscheidet vier Gruppen von Lobbyisten: Unternehmen, die auf Lobbying spezialisiert sind; Firmen, die selbst Lobbyisten beschäftigen; sowie freiwillige und gesetzliche Interessenverbände. Sie müssen künftig Lobbyisten in ein Register eintragen, Unternehmensdaten und Aufträge veröffentlichen und sich an einen Verhaltenskodex halten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2011)