Die Kammern lobbyieren gegen das Lobbyistengesetz– zu Unrecht.
Kommentar
Justizministerin Beatrix Karl wehrt sich gegen das Ansinnen der Kammern, aus dem Lobbyistengesetz gestrichen zu werden – und das ist gut so. Denn was sind die gesetzlichen Interessenvertretungen denn anderes als Lobbyingorganisationen? Sie verwenden einen großen Teil ihrer Kapazitäten dafür, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Und zwar durchaus erfolgreich, denn sie haben in ihren Beraterstäben viel mehr Know-how angehäuft als jene Institution, die die Gesetze beschließt: das Parlament.
Die Lobbyingtätigkeit der Kammern ist an sich nichts Verwerfliches – aber wenn man glaubt, dass Lobbyismus gesetzlich reguliert gehört, dann müssen die Regeln natürlich gerade für die größten und erfolgreichsten Lobbyisten gelten. Insofern ist es ohnehin schon ein Sündenfall, wenn der Gesetzesentwurf für die Kammern lockerere Regeln vorsieht. Warum eigentlich soll sich eine Arbeiter- oder Wirtschaftskammer nicht an den Verhaltenskodex für Lobbyisten halten?
Auch wenn die Kammern seit einiger Zeit in der Verfassung verankert sind – sie sind kein Staat im Staat. Insofern ist der Ansatz der Justizministerin ein erfrischender Versuch, ständestaatliche Strukturen zumindest in einem Teilbereich zu überwinden. Ob sie damit Erfolg haben wird, ist noch offen. Denn die Parlamentarier müssen dem Gesetz noch zustimmen. Noch können die Kammern das mit erfolgreichem Lobbying verhindern. Und zwar, ohne dabei Regeln eines Lobbyistengesetzes einhalten zu müssen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2011)