Justiz: Fußfessel als Erfolgsmodell

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Statt 500 Häftlinge mit Fußfessel gibt es derzeit nur 188, bei denen zeigt das Projekt aber positive Wirkungen. Ersatz einer Haftstrafe durch Hausarrest mit Fußfessel ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Wien. Mit 1. September des Vorjahres ist die elektronische Fußfessel vom Probebetrieb in den „Echtlauf“ übergegangen – und die Erfahrungen sind durchaus positiv: Laut Justizministerium haben im Jahr 2010 exakt 101Häftlinge ihre Freiheitsstrafe in der Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abgebüßt. Davon wurde nur ein Einziger straffällig: Er wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung in eine Haftanstalt überstellt. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl hervor.

Genau aus diesem Grund sieht auch der Bewährungshilfe-Verein Neustart das Projekt positiv: „Es hat sich gezeigt, dass es kein Sicherheitsrisiko gibt“, sagt Sprecher Andreas Zembaty. Im Vorfeld habe es diese Befürchtung durchaus gegeben.

Der Ersatz einer Haftstrafe durch Hausarrest mit Fußfessel ist unter gewissen Voraussetzungen möglich: Die Freiheitsstrafe bzw. Restfreiheitsstrafe darf maximal ein Jahr betragen, ein Arbeitsplatz und eine passende Wohnung müssen vorhanden sein, und die Mitbewohner müssen der Maßnahme zustimmen.

Problem Alkohol

Mit 500 Fällen im Jahr hatte man ursprünglich gerechnet, bis Ende März hat es laut Neustart 188 laufende oder abgeschlossene Betreuungen gegeben. Davon mussten zehn vorzeitig abgebrochen werden. Fünf davon wegen Fehlverhalten der Häftlinge: „Da war meist Alkohol im Spiel“, sagt Zembaty. Die Justizverwaltung reagiere in diesen Fällen berechtigtermaßen sehr konsequent und beende die Maßnahme. In den anderen fünf Fällen seien die Voraussetzungen weggefallen, der Häftling habe Wohnung oder Job verloren und musste aus diesem Grund zurück in die Haftanstalt.

Drei Gruppen kommen theoretisch für die Fußfessel infrage: Untersuchungshäftlinge, verurteilte Straftäter, die schon einen Teil ihrer Strafe abgesessen haben, und solche, die die gesamte Strafe mit Fußfessel verbüßen. Die Praxis hat gezeigt, dass die letzte Gruppe zahlenmäßig auch bei Weitem die größte ist.

„Bei diesen ist es auch am sinnvollsten“, weiß Zembaty. Die Leute würden nicht aus funktionierenden Sozialbezügen herausgerissen – Familienleben und Job würden erhalten bleiben. Aber auch bei den anderen sei diese Form der Strafe sinnvoll: Da bliebe nämlich mehr Zeit für die Deliktbewältigung– die Bewährungshilfe könne den Täter mit den Folgen der Tat und den Belastungen für die Opfer konfrontieren.

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Fall Elsner mit Folgen

Kaum angewandt wurde die Fußfessel bisher bei Untersuchungshäftlingen. Eine Folge des Falls Elsner: Der ehemals prominenteste U-Häftling des Landes war abgelehnt worden, was die Judikatur wesentlich beeinflusste – kaum ein Richter sah danach die Fußfessel als wirksames Mittel gegen den Haftgrund Fluchtgefahr. Derzeit gibt es nur zwei U-Häftlinge mit Fußfessel. Zembaty würde auch in diesem Fall eine Ausweitung für sinnvoll erachten. Dazu sei aber eine Präzisierung seitens des Justizressorts notwendig. Die Fußfessel sei nämlich nicht für Fälle wie jenen des Ex-Bankers gedacht gewesen.

Dass Hausarrest mit Fußfessel keine echte Strafe ist, glaubt Zembaty übrigens nicht: Die Situation sei für die Betroffenen sehr belastend, sie müssten sich an einen genauen Wochenplan halten und die Regeln für die Fußfessel permanent im Kopf haben. Eigentlich sei erstaunlich, dass nicht mehr Übertretungen passieren.

Karl: Keine Änderung bei U-Haft

Auch Justizministerin Beatrix Karl zeigt sich über die bisherigen Erfahrungen mit der Fußfessel sehr zufrieden. Das System habe sich bewährt, bisher habe es kaum bis gar keine Probleme gegeben. An eine Änderung bei der Untersuchungshaft denkt sie aber nicht: Die Haftgründe Verdunkelungs-, Tatbegehungs- und Fluchtgefahr würden in vielen Fällen eben trotz Fußfessel bestehen bleiben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2011)

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