Elsner kämpft erneut gegen seine Haftstrafe

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Über rechtliche Umwege will der 76-jährige ehemalige Bawag-Chef Helmut Elsner die Reduktion seiner Haftstrafe erwirken. Wenn der Exbanker damit durchkommt, stünden „nur“ mehr siebeneinhalb Jahre Haft zu Buche.

Wien. Das Ganze ist spitzfindig, und ob es gelingt, ist fraglich: Der kürzlich wegen seiner Herzerkrankung als vollzugsuntauglich (haftunfähig) eingestufte Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner (76) möchte mit einem juristischen Kunstgriff – ausgearbeitet von seinem Anwalt Jürgen Stephan Mertens – seine Haftstrafe reduzieren. Elsner meint, dass seine erste Verurteilung, jene in der „Plastiksackerl-Affäre“ rund um Ex-Konsum-Boss Hermann Gerharter nicht hätte erfolgen dürfen, da dieser Vorwurf vom seinerzeit ausgefertigten Europäischen Haftbefehl nicht umfasst war.

Elsner hatte für das „Verschenken“ von Bawag-Geldern an Gerharter wegen Untreue zweieinhalb Jahre Haft bekommen. Später war er im Bawag-Verfahren zu siebeneinhalb Jahren Zusatzstrafe verurteilt worden. So kamen unterm Strich zehn Jahre Gefängnis zusammen. Nun erinnert Elsner in einem Schreiben an die Generalprokuratur daran, dass er von Frankreich (Elsner hat dort ein Haus) an Österreich ausgeliefert worden war. Im Haftbefehl sei vom Gerharter-Verfahren eben nicht die Rede gewesen.

Vom Imperial ins Ausland

Allerdings: Im Bawag-Prozess hatte Elsner eine Erklärung unterschrieben, wonach er einverstanden sei, dass das „Faktum Gerharter gleich mitverhandelt wird“. Mag sein, sagt Anwalt Mertens, aber diese Erklärung sei nicht rechtswirksam, da Elsner nicht ausreichend belehrt worden sei.

Daher strebt der Exbanker, der bald auf Rehabilitation ins Ausland fährt und zuletzt laut Medienberichten im noblen Wiener Hotel Imperial wohnte, die Befassung des Obersten Gerichtshofes (via Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes) und damit den nachträglichen Wegfall der „Gerharter-Strafe“ an. Wenn Elsner damit durchkommt, stünden „nur“ mehr siebeneinhalb Jahre Haft zu Buche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.07.2011)

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