Die EU-Kommission schlägt ein einfaches Verfahren zum schnellen Zugriff auf Konten säumiger Schuldner vor. Viviane Reding will die Vorschriften für den Erlass eines Pfändungsbeschlusses wesentlich vereinfachen.
Brüssel. Jährlich verlieren europäische Unternehmen rund 2,6 Prozent ihrer Umsätze, weil säumige Schuldner ihre Konten leer räumen, bevor sie gepfändet werden können. Bis zu 60 Prozent von grenzübergreifenden ausständigen Forderungen werden nicht eingetrieben, warnt die Europäische Kommission. Die Brüsseler Behörde will diesen Missstand beheben und schlägt darum heute, Montag, ein vereinfachtes Schnellverfahren zur EU-weit einheitlichen vorläufigen Pfändung von Bankkonten vor.
Der Vorschlag von Justizkommissarin Viviane Reding liegt der „Presse“ vor und soll für Forderungen aus zivil- und handelsrechtlichen Geschäften, also zum Beispiel Kaufverträgen, ebenso gelten wie für Unterhaltsforderungen und andere Ansprüche, die sich aus nationalem Ehegüterrecht, dem Güterrecht eingetragener Partnerschaften und dem Erbrecht ergeben.
Neuer Standard für alle 27 Länder
Reding will die 27 nationalen und teils höchst unterschiedlichen Vorschriften für den Erlass eines Pfändungsbeschlusses wesentlich vereinfachen. Die EU-Verordnung soll ein standardisiertes Formblatt in allen EU-Sprachen enthalten, mit dem der Gläubiger seine Forderung beschreibt sowie nachweist, dass er gute Aussichten hat, den eigentlichen Rechtsstreit mit seinem säumigen Schuldner zu gewinnen, aber seine Forderung vermutlich nicht wird vollstrecken können, weil der Schuldner einfach sein Konto leert. Um Missbrauch zu unterbinden, soll die Verordnung die nationalen Gerichte ermächtigen, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, falls sich die Forderung letztlich als rechtlich unbegründet erweisen sollte.
Redings Vorschlag setzt ferner auf einen Überraschungseffekt: Die in- und ausländischen Konten des flüchtigen Schuldners sollen gesperrt werden können, ohne ihn vorher anzuhören. Damit niemand unschuldig von einer Kontopfändung betroffen wird und dadurch seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, gibt es Mindestbeträge, die als unpfändbar frei bleiben.
Auch auf die Banken kommen mit Redings Vorschlag neue Pflichten zu: Sie müssen dem Gericht gegenüber künftig mehr Informationen über den betroffenen säumigen Schuldner offenlegen als bisher und den Vollstreckungsbehörden Zugriff zu einschlägigen behördlichen Registern gewähren.
Vorschlag ab Herbst im Parlament
Ab Herbst werden sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, die für den Beschluss dieser Verordnung zuständig sind, mit Redings Vorschlag befassen. Wann sie mit ihren Verhandlungen fertig sind und dieses EU-Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht absehbar.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2011)