Im Vorjahr wurden zehn Leute wegen Verhetzung verurteilt. SPÖ und ÖVP sind sich uneins, ob es neue Straftatbestände braucht. „Hetzern“ drohen gemäß § 283 des Strafgesetzbuches bis zu zwei Jahre Haft.
Wien/Aich. Die Zahl jener Personen, die wegen Verhetzung verurteilt werden, befindet sich im Steigen. Im Vorjahr wurden laut einer Auswertung der „Verfahrensinformation Justiz“ zehn Leute verurteilt. 2009 waren es noch acht und im Jahr 2008 nur fünf Personen gewesen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hervor. 173 Mal wurden im Vorjahr (vermeintliche) Hetzer angezeigt.
Wegen Verhetzung strafbar macht sich, wer zu einer feindseligen Handlung gegen eine Religionsgesellschaft, eine Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat auffordert. Bestraft wird aber auch, wer eine der genannten Gruppen „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise“ beschimpft oder verächtlich macht. „Hetzern“ drohen gemäß § 283 des Strafgesetzbuches bis zu zwei Jahre Haft.
Die Richter begnügten sich im Vorjahr aber zumeist mit der Verhängung von Geldbußen und von bedingten Freiheitsstrafen. In einem Fall fasste der Angeklagte eine teilbedingte Freiheitsstrafe aus.
Strittig ist in der Koalition, ob es eine Novelle braucht. SPÖ-Mandatar Maier fordert eigene Strafbestimmungen für Leute, die via Computer und Internet Hetze betreiben. Ministerin Karl hält die bestehenden Gesetze für ausreichend.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2011)