In der Vergangenheit verurteilte Politiker

(c) Clemens Fabry
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Ex-FPÖ-Mann Rosenstingl und der frühere ÖGB-Chef Olah mussten in Haft. Peter Westenthaler und Susanne Winter blieben nach bedingten Strafen im Nationalrat.

Wien/Red./Apa. Der am Dienstag in erster Instanz – nicht rechtskräftig – verurteilte Kärntner Vizelandeshauptmann Uwe Scheuch wäre im Falle einer Bestätigung der unbedingten Haftstrafe nicht der erste österreichische Politiker, der ins Gefängnis müsste. Dieses Schicksal ereilte den ehemaligen SPÖ-Innenminister Franz Olah und Ex-FPÖ-Nationalratsmandatar Peter Rosenstingl.

• Franz Olah musste 1969 ins Gefängnis: Der frühere Innenminister und ÖGB-Präsident war zu einem Jahr schwerem Kerker wegen widmungswidriger Verwendung von Gewerkschaftsgeld verurteilt worden. Es ging um die finanzielle Unterstützung der „Kronen Zeitung“ und der FPÖ.

• Peter Rosenstingl, ehemaliger freiheitlicher Nationalratsabgeordneter, wurde 2001 mit der Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Der Niederösterreicher hatte Parteigeld veruntreut und setzte sich 1998, ehe der Fall aufflog, nach Brasilien ab. 1999 wurde er nach Österreich ausgeliefert.

In der jüngeren Vergangenheit wurden mit dem ehemaligen FPÖ-Klubobmann und jetzigen BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler und der Grazerin Susanne Winter zwei Nationalratsabgeordnete bedingt belangt.

• Peter Westenthaler wurde 2009 vom Wiener Oberlandesgericht zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Es ging dabei um seine Aussage im Prozess um die Prügelaffäre am Wahlabend 2006: Ein Leibwächter war gegen den Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger vorgegangen.

• Susanne Winter wurde 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt. Anlass waren Aussagen im Grazer Wahlkampf über den Propheten Mohammed.

• John Gudenus, früherer Nationalratsabgeordneter der FPÖ, wurde 2006 wegen NS-Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte in Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert.

Ex-Regierungsmitglieder vor Gericht

Vor Gericht mussten sich aber auch einstige Regierungsmitglieder verantworten.

• Altkanzler Bruno Kreisky wurde 1989 mit einer bedingten Geldstrafe belangt, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte.

• Hannes Androsch, ehemaliger Vizekanzler und Finanzminister, musste wegen falscher Zeugenaussage im Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet rund 65.400 Euro) zahlen.

• Fred Sinowatz, von 1983 bis 1986 Bundeskanzler, wurde 1992 rechtskräftig durch die Bestätigung des Obersten Gerichtshofs wegen falscher Zeugenaussage verurteilt. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro). Der Fall datiert in das Jahr 1985 zurück, als der damalige SPÖ-Bundesparteivorsitzende im burgenländischen Landesparteivorstand angekündigt hatte, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die „braune Vergangenheit“ des ÖVP-Präsidentschaftskandidaten und späteren Bundespräsidenten Kurt Waldheim aufmerksam machen.

• Leopold Gratz, Exaußenminister, wurde 1993 durch Bestätigung des Oberlandesgerichts Wien wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre zu 450.000 Schilling (32.703 Euro) Strafe verurteilt.

Karl Blecha, ehemaliger Innenminister, wurde 1993 rechtskräftig bedingt zu neun Monaten wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre verurteilt.

• Friedrich Niederl, steirischer Exlandeshauptmann (ÖVP), wurde 1989 im Zuge der Affäre um die „Bundesländer“-Versicherung wegen Beteiligung an Untreue mit zwei Jahren bedingter Haft bedacht.

• Walter Meischberger, früherer FPÖ-Generalsekretär, wurde 1998 wegen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit dem Fußballklub FC Tirol nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 3. August 2011)

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