Frankenkredite: Etappensieg für Arbeiterkammer

(c) (Erwin Wodicka)
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Die Bank Austria wurde wegen einiger Klauseln nicht rechtskräftig verurteilt. Das Handelsgericht Wien beanstandete in erster Instanz drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.

Wien/Apa/Red. Die Arbeiterkammer Tirol kann einen Etappensieg gegen die Bank Austria Uni Credit verbuchen. Das Handelsgericht Wien beanstandete in erster Instanz drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Konkret geht es um Fremdwährungskredite. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Bank Austria kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Die Arbeiterkammer reichte gegen die Bank Klage ein, weil das Institut von seinen Kreditnehmern zum Teil hohe Barbeträge zur Besicherung von Fremdwährungskrediten binnen relativ kurzer Zeit verlangt habe. Das Gericht beanstandete nun etwa, dass die Bank in ihren Bedingungen nicht konkretisiert habe, welche Ansprüche und welche Sicherheiten innerhalb welcher Frist verlangt werden können. In den Bedingungen der Bank Austria sei etwa nur von angemessenen Sicherheiten und einer angemessenen Frist die Rede.

Infolge von Währungsschwankungen habe die Bank Austria, laut AK, im vergangenen Sommer Schreiben verschickt. In diesen seien die Kunden aufgefordert worden, ihren Kredit binnen 14 Tagen zu besichern. Andernfalls sei die Konvertierung oder Kündigung des Vertrages angedroht worden, heißt es.

Bei der Bank Austria ist man trotz des Urteils der Meinung, dass die Klauseln ausreichend transparent formuliert seien. Sie wären weder benachteiligend noch überraschend ausgestaltet, wie ein Sprecher sagt. Laut AK gäbe es solche Klauseln auch bei anderen Bankinstituten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2011)

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