Windischgarsten: Freispruch für Bürgermeister

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Windischgarstens VP-Bürgermeister Vögerl wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Wegen Betrugsvorwürfen wird weiter ermittelt. Bis zum Freispruch schien es für Vögerl eng geworden zu sein.

Linz. Die Parzellen auf dem Südhang des Kühbergs mit Blick auf die umliegenden Gebirgsketten und dichtem Nadelwald im Rücken gehören zu den besten Lagen, die Windischgarsten zu bieten hat – mit einem Makel allerdings: Sie befinden sich, wie seit Jahrzehnten durch verschiedene Gutachten belegt wird, auf rutschgefährdetem Gebiet.

Makler und oberste Bauinstanz

Dass es dennoch zur Umwidmung der sogenannten Lögergründe kam und außerdem eine Baubewilligung erteilt wurde, obwohl kein gültiger Bebauungsplan vorlag, war Gegenstand des Verfahrens am Landesgericht Steyr, in dem sich gestern, Mittwoch, der Bürgermeister von Windischgarsten, Norbert Vögerl, wegen Amtsmissbrauchs verantworten musste. Gleich der erste Prozesstag endete mit einem Freispruch: „Befangenheit, aber kein Vorsatz“, entschied der Schöffensenat. Für den Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei aber zumindest ein bedingter Vorsatz nötig, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ins Visier der Ermittler war Vögerl durch seine Funktion als Bürgermeister und damit erste Bauinstanz und seine hauptberufliche Tätigkeit als Immobilienmakler geraten. In der Anklageschrift hieß es: „Der Beschuldigte hatte ein persönliches Interesse daran, dass die Grundstücke als Bauparzellen zu entsprechenden Preisen vermittelt und in weiterer Folge bebaut werden konnten.“

Weiters: „Bereits vor dem Antrag auf Parzellierung und Erteilung von Bauplatzbewilligungen am 18.5. 2004 wurde zwischen den Liegenschaftseigentümern und der Real-Treuhand Immobilien Vertriebs GmbH ein Alleinvermittlungsauftrag abgeschlossen.“ Nur zwei Monate nach Abschluss des Vermittlungsauftrags mit Vögerl ging der Antrag auf Parzellierung und Bauplatzbewilligung schließlich ein. Wenige Tage darauf gab Vögerl in seiner Funktion als Bürgermeister diesem Ansuchen statt. Zwischen 5.8. 2004 und 6.9. 2007 hatte er in seiner Funktion als Immobilienmakler 13 der 15 Grundstücke verkauft.

Vielleicht wären diese Vorgänge nie von einem Gericht erörtert worden, wenn der Kühberg nicht begonnen hätte, sich massiv zu bewegen. Die Baugrube, die auf einer der von Vögerl vermittelten Parzellen ausgehoben wurde, brachte den Hang wieder ins Rutschen, und das Haus, das in den 1950er-Jahren darüber gebaut worden war, bekam Risse in Wänden und Estrich, die Sanierung kostete die Besitzerin rund 140.000 Euro, die bisher nur zum Teil durch einen Vergleich mit der Versicherung des Bauherrn erstattet wurden. Die Geschädigte, die mit 52.000 Euro als Nebenklägerin beteiligt war, wurde auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.

Bis zum Freispruch schien es für Vögerl eng geworden zu sein: Als der Hang für rund 930.000 Euro aus öffentlicher Hand saniert wurde, tauchte ein anonymes Schreiben auf, in dem es um Schotterentnahmen und Nutzung des Gemeindefuhrparks zu privaten Zwecken und undurchsichtige Geldflüsse ging, dann kam eine Beschwerde der roten Gemeinderatsfraktion wegen der Überziehung von Kassenkrediten. Der Landesrechnungshof begann eine Prüfung. Die fiel – wie der polizeiliche Abschlussbericht zur Causa – verheerend aus.

Vorwurf: Schwerer Betrug

Weiter im Raum steht der Vorwurf des schweren Betrugs, dessen strafrechtliche Verfolgung bis zum nun vorliegenden Ergebnis des Amtsmissbrauchsverfahrens ruhend gestellt worden war. Das Landeskriminalamt stellte Doppelverrechnungen von Dienstreisen fest, die bis zu 30.000 Euro Nebenverdienst eingebracht haben sollen. Fünf Schäden in Höhe von 25.000 Euro an seinem Privat-Pkw soll Vögerl zudem über die Versicherung der Gemeinde abgerechnet haben. Ohne aber, wie es in den Ermittlungsakten heißt, für die Gemeinde unterwegs gewesen zu sein.

Grafik: Die Presse

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2011)

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