Libyen: Entschädigung für Investoren im Kriegsgebiet

Libyen Entschaedigung fuer Investoren
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Österreicher können mit völkerrechtlichen Schiedsklagen Schadenersatz geltend machen. Das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Libyen gewährt österreichischen Investoren das Recht auf Entschädigung für Verluste.

Paris/Brüssel. Die anhaltenden Unruhen in Teilen der arabischen Welt – Stichwort „Arabischer Frühling“ – haben für eine Vielzahl der in den betroffenen Ländern tätigen ausländischen Investoren schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen. In vielen Fällen sind Produktionsstätten und andere Betriebsmittel durch kriegerische Handlungen teilweise oder völlig zerstört worden, beziehungsweise ist die Warenproduktion oder die Erbringung von Dienstleistungen wegen der in dem jeweiligen Gaststaat herrschenden Verhältnisse zum Erliegen gekommen.

Für die betroffenen österreichischen Investoren beispielsweise in Ägypten, dem Jemen, Libyen, Oman, Tunesien, oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wird sich daher früher oder später die Frage stellen, ob, und wenn ja, an wem sie sich für die erlittenen finanzielle Einbußen schadlos halten können. Dies ist nicht nur für die Investoren selbst von Bedeutung, sondern vor allem auch für private und öffentliche Versicherer und Garantiegeber der jeweiligen Auslandsinvestitionen. Beispielhaft sind hier die Österreichische Kontrollbank oder die Austria Wirtschaftsservice (AWS) zu nennen.

Ein potenziell effektiver Weg der Rechtsdurchsetzung sind internationale Schiedsklagen auf Basis sogenannter bilateraler Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und den zuvor genannten Ländern. Investitionsschutzverträge folgen einheitlichen Mustern und gewähren österreichischen Investoren materiellrechtlichen Investitionsschutz und Rechtsmittel zur Durchsetzung des gewährten Schutzes. Die konkreten Rechte des Investors müssen im Einzelfall anhand des jeweils anwendbaren Investitionsschutzabkommens festgestellt werden.

So gewährt beispielsweise das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Libyen österreichischen Investoren das Recht auf Entschädigung für Verluste. Dies betrifft Verluste, die durch die Beschlagnahme einer Investition durch libysche Streitkräfte, durch sonstige libysche Staatsorgane oder durch die Zerstörung einer Investition durch libysche Streitkräfte oder sonstige Staatsorgane geschehen, sofern diese Maßnahmen unter den gegebenen Umständen nicht notwendig waren. Ferner ist Libyen verpflichtet, österreichischen Investitionen vollen und dauerhaften Schutz und Sicherheit zu gewähren. Libyen hat daher österreichische Investitionen auch vor nichtstaatlichen Kräften angemessen zu schützen.

Der Investitionsschutzvertrag sieht auch Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bezüglich der Entschädigung für durch bewaffnete Konflikte erlittene Verluste vor. Werden also libyschen oder ausländischen Unternehmen Entschädigungszahlungen für die erlittenen Schäden vom libyschen Staat angeboten, so haben auch österreichische Investoren in vergleichbaren Situationen ein Recht auf ebensolche staatlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Schiedsklage effizientes Mittel

Schiedsklagen basierend auf bilateralen Investitionsschutzabkommen in bewaffneten Konflikten haben sich als effizientes Mittel der Rechtsdurchsetzung bewährt. So setzten beispielsweise ausländische Investoren erfolgreich Entschädigungsansprüche für in bewaffneten Konflikten erlittene Schäden gegen Ägypten, Indonesien, Sri Lanka oder den Kongo durch.

Dr. Claudia Annacker ist Universitätsdozentin für Völkerrecht an der Universität Wien und Partner in der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. Dr. Niklas Maydell LL.M. ist Associate bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2011)

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