Mayer im Doping-Prozess: "Bin absolut nicht schuldig"

WALTER MAYER (r) und der Mitangeklagte Karl HEINZ R.
WALTER MAYER (r) und der Mitangeklagte Karl HEINZ R.(c) APA/HELMUT FOHRINGER (Helmut Fohringer)
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Bei der heutigen Fortsetzung des Prozesses steht die Einvernahme des ehemaligen ÖSV-Trainers im Mittelpunkt. Mayer betont: "Es gibt sehr wenige Menschen, die mit Vorurteilen derart belastet sind wie ich".

Mit der Einvernahme von Walter Mayer ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht der Prozess um das angebliche Doping-Netzwerk des ehemaligen ÖSV-Trainers fortgesetzt worden, das Mayer jahrelang und auch noch nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im Sommer 2008 betrieben haben soll. Mayer bekannte sich "absolut nicht schuldig" und erklärte zu Beginn seiner Befragung, er habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe "nicht ganz verstanden".

Er habe mit Doping nie etwas zu tun gehabt, betonte der einstige Vater des österreichischen Langlauf-Wunders im bis auf den letzten Platz besetzten Schwurgerichtssaal: "Ich sage, dass ich nicht damit gehandelt, gedealt oder es verabreicht habe."

"Mit Vorurteilen belastet"

Es sei "sehr wichtig, dass Sie mich persönlich kennenlernen", meinte der 54-Jährige zu Richterin Katharina Lewy. Diese möge ihn daher ausführlich befragen. Es gebe nämlich "sehr wenige Menschen in Österreich, die mit Vorurteilen derart belastet sind wie ich".

Mayer wird beschuldigt, teilweise höchst prominente Sportler mit verbotenen Anabolika, Hormonen und Stimulanzmitteln versorgt zu haben. Dem Strafantrag zufolge soll er zunächst über einen mitangeklagten Mittelsmann, der zuvor bei ihm als Dachdecker beschäftigt war, von einem Wiener Apotheker Wachstumshormone, Dynepo und sonstige verbotene Substanzen bezogen haben. Der ebenfalls zur Anklage gebrachte Apotheker soll neben der "Schiene Mayer" regelmäßig zwei weitere Bezieher "genährt" haben, darunter den mittlerweile in erster Instanz als "Doping-Sünder" abgeurteilen Ex-Radsportler Christoph K.

Daneben soll Mayer persönlich bis in den Februar 2009 für eine angejahrte Sportlerin einen Doping-Plan erstellt und verfolgt haben, da die mit ihm befreundete Frau unbedingt Senioren-Weltmeisterin im Langlauf werden wollte. Das Verfahren gegen ihren mitangeklagten Ehemann, der laut Staatsanwaltschaft in die verbotenen Handlungen involviert war, wurde heute aus dem Mayer-Prozess ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt: Der Ehemann soll schwer krank und derzeit verhandlungsunfähig sein.

(APA)

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