Familien nutzen Steuerzuckerln zu wenig

(c) Erwin Wodicka
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Die Kosten für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung deutlich niedriger als prognostiziert. Seit 2009 können Betreuungskosten für Kinder bis zehn Jahre in der Höhe von 2300 Euro im Jahr abgesetzt werden.

Wien. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung ist bei Weitem nicht in dem Ausmaß in Anspruch genommen worden wie prognostiziert. Wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Finanzministerin Maria Fekter hervorgeht, sind im Jahr 2009 insgesamt 111,5 Millionen Euro für Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht worden. Das führte zu geringeren Steuereinnahmen in Höhe von 36,9 Millionen Euro. Bei der Einführung des Gesetzes waren die Steuerausfälle mit 165 Millionen Euro geschätzt worden.

Seit 2009 können Betreuungskosten für Kinder bis zehn Jahre in der Höhe von 2300 Euro im Jahr abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Betreuung erfolgt durch pädagogisch qualifizierte Personen. Auch private Babysitter können damit bei der Steuer geltend gemacht werden, so diese einen entsprechenden Kurs absolviert haben. Ob eher Kindergärten oder private Betreuung abgesetzt wurden, konnte Fekter nicht beantworten: Die Finanz führe derartige Aufzeichnungen nicht.

Insgesamt wurde nur für 180.000 von 800.000 infrage kommenden Kindern der Absetzposten in Anspruch genommen. Als Grund dafür sieht Fekter die Ausweitung der Angebote für kostenlose Kinderbetreuung. Außerdem habe es 2009 erstmals die Gelegenheit dafür gegeben – daher sei dies sicher nicht von allen genutzt worden.

Freibetrag nicht genutzt

Ebenfalls geringer als erwartet ist ein weiterer 2009 eingeführter Absetzposten in Anspruch genommen worden: Der Kinderfreibetrag. Dieser beträgt 220 Euro für Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener und jeweils 132 Euro, wenn er von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird. Auch dafür waren Steuerausfälle von 165 Millionen Euro geschätzt worden. Tatsächlich betrugen die Mindereinnahmen aber nur 68,6 Millionen Euro. Nur jeder zweite anspruchsberechtigte Haushalt nutzte diesen Freibetrag tatsächlich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2011)

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