Helmut Schüller gegen Christoph Schönborn: Der Tragödie zweiter Teil.
Helmut Schüller hat (karrieretechnisch) sehr vieles schon sehr früh erreicht, ohne es anzustreben. Fast alles, außer Bischof zu werden. Als 59-Jähriger Ex-Jugendseelsorger, Ex-Caritasdirektor Wiens, Ex-Caritaschef Österreichs, Ex-Generalvikar, Ex-Ombudsstellenleiter könnte er nun fast alles verlieren. Ihm droht letztlich der Rausschmiss als Pfarrer in Probstdorf, als Priester gar. Oder, kirchenrechtlich exakter: Von der Amtsenthebung als Pfarrer bis zur Suspendierung von den priesterlichen Aufgaben ist alles möglich.
Kardinal Christoph Schönborn drohte laut Schüllers Angaben zuletzt mit Konsequenzen. Dem kleinen Landpfarrer könnte zum Verhängnis werden, was er am 19. Juni mit seinen Vorstandskollegen online gestellt hat: einen „Aufruf zum Ungehorsam“. Es war der bisher letzte und in der Titelformulierung dramatischste Schritt einer Entfremdung Schüllers von Rom. Dass der frühere Seminarschüler Hans Hermann Groërs gegen das Eheverbot für Priester und für Priesterinnen eintritt, war ja nicht ganz neu. Und er ist auch nicht der Einzige, der das fordert. Schüller ist aber jener Priester, der seine Standpunkte am pointiertesten auch in der Medienöffentlichkeit zu vertreten vermag und der über große Sympathien verfügt. Die rühren auch aus Schüllers Zeit als Caritas-Chef und Kämpfer gegen Ausländerhass.
Der tiefe Fall des früheren Generalvikars begann im Februar 1999. Er war Kardinal Schönborn zu mächtig geworden. Die Unterschiede zwischen dem entscheidungsfreudigen, manchmal ruppigen „Manager Gottes“ (Schüller) und dem damals noch übervorsichtigen Kirchendiplomaten (Schönborn) waren zu groß geworden. Aufregung, Empörung und zahlreiche Kirchenaustritte waren die Folge der Entscheidung des Kardinals, die er seinem Mitarbeiter noch dazu lediglich per vor dessen Wohnungstür gelegten Brief mitteilte. Jetzt, im Herbst, wenn Schüller in einem neuen Gespräch dem Aufruf abschwören soll, könnte der Tragödie zweiter Teil folgen. d.n.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2011)