Leerverkäufe: Funktion, Zweck und Risiko

Alles, was Sie über Leerverkäufe wissen sollten
Alles, was Sie über Leerverkäufe wissen sollten(c) REUTERS (Peter Andrews)
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Einige Länder versuchen, diese riskanten Börsengeschäfte einzudämmen. Alles, was Sie über Leerverkäufe wissen müssen, lesen Sie hier.

Mit dem Verbot von Leerverkäufen für Finanztitel in Frankreich, Spanien, Italien und Belgien ist diese Form von Spekulationsgeschäften momentan in aller Munde. DiePresse.com gibt im Folgenden einige Hintergrundinformationen zu diesem Instrument.

Wie funktioniert ein Leerverkauf?

Bei diesem riskanten Börsengeschäft wird grundsätzlich zwischen normalen und ungedeckten Leerverkäufen unterschieden:

- Bei normalen Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse von Wertpapieren. Sie verkaufen Wertpapiere, die sie sich zuvor von anderen Anlegern gegen eine Gebühr geliehen haben zu einem fest vereinbarten Kurs. Sinkt der Preis bis zum Lieferdatum, können sie sich billiger wieder eindecken und die geliehenen Papiere zurückgeben. Die Differenz zwischen dem niedrigeren Kurs und dem höheren Verkaufspreis abzüglich der Gebühr streichen die Investoren - oft Hedgefonds - als Gewinn ein. Geht die Wette verloren, also steigt der Preis, besteht die Gefahr, dass die Anleger zu einem höheren Kurs wieder einsteigen müssen, um die geliehenen Papiere zurückzugeben. Dann droht ein Verlust in den Büchern der Leerverkäufer.

- Bei ungedeckten Leerverkäufen ist das Prinzip dasselbe. Allerdings haben sich die Investoren noch nicht einmal die Wertpapiere geliehen, was die Risiken deutlich erhöht. Denn zum Lieferdatum besitzen sie so keinerlei Papiere. Um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen, müssen sie diese daher dann am Markt in jedem Fall erwerben - unabhängig von der Kursentwicklung. Ist der Preis nicht wie erhofft gesunken, müssen sie hohe Verluste realisieren. Dafür sind im Erfolgsfall die Gewinnchancen höher, da keine Gebühr anfällt.

Welchen Zweck haben Leerverkäufe?

Leerverkäufe erfüllen oft auch einen wichtigen wirtschaftlichen Zweck. Denn damit können sich Firmen und andere Investoren gegen Kursrisiken absichern. Wer etwa in einigen Monaten Rohstoffe kaufen muss und mit höheren Preisen rechnet, kann durch einen erfolgreichen Leerverkauf in anderen Bereichen für Ausgleich sorgen. Zudem sorgen diese Geschäfte für ausreichende Liquidität an den Märkten.

Welches Risiko beinhalten die Leerverkäufe?

Leerverkäufe gehören zu den besonders riskanten Geschäften auf dem Börsenparkett. Denn sie können die Aktienkurse mächtig ins Rutschen bringen. Problematisch wird es, wenn der Markt von einer Flut an Leerverkäufen überschwemmt wird. Denn dann kann der Aktienkurs allein dadurch auf Talfahrt gehen. Falls nämlich weitere Aktionäre das Vertrauen in ihr Papier verlieren und verkaufen, wird der erhoffte Kursverfall dadurch oft erst ausgelöst - zum Schaden traditioneller Investoren. Manchen Händlern werden auch immer wieder kriminelle Taktiken vorgeworfen - etwa das gezielte Streuen schlechter Nachrichten über Unternehmen. Erst kürzlich haben Spekulationen über finanzielle Schwierigkeiten und einer Verstaatlichung der zweitgrößten französischen Bank Societe Generale zu Kurseinbrüchen geführt.

Was ist erlaubt oder nicht erlaubt?

In Österreich hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Mai das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt für österreichische Finanztitel bis 30. November 2011 verlängert. Betroffen sind Aktien der Erste Group Bank AG, der Raiffeisen Bank International AG (RBI), der UNIQA Versicherungen AG und der Vienna Insurance Group Wiener Städtische Versicherung AG (VIG). Die FMA verbietet den ungedeckten Leerverkauf von Finanztiteln seit 27. Oktober 2008. Das Verbot gilt immer für maximal sechs Monate.

In Deutschland gilt bereits seit Juli 2010 ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen von Aktien, Staatsanleihen aus ganz Europa und Kreditausfallversicherungen (CDS), bei denen die Spekulanten sich die verkauften Papiere nicht einmal geliehen haben. Um die Transparenz der Geschäfte zu erhöhen, hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin zudem eine Meldepflicht für Leerverkäufe von Aktien der zehn größten deutschen Finanz- und Versicherungshäuser eingeführt.

Auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist das Vorgehen noch umstritten, vor allem was ein Verbot von Leerverkäufen mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) auf europäische Staatsanleihen betrifft. Das EU-Parlament drängt hier auf eine schärfere Regelung als die meisten Mitgliedsstaaten.

Das eigentliche Ziel der Verbote, Kursstürze wie bei Societe Generale zu verhindern, lässt sich Börsianern zufolge damit aber nicht erreichen. "Wenn ich die Aktien in meinem Land nicht mehr leer verkaufen kann, dann tue ich das eben im Ausland", bringt Analyst Heino Ruland von Ruland Research die Marktstimmung auf den Punkt.

(APA)

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