Wider gemeinsame Regeln hat die Europäische Union immer neue Rettungsaktionen entwickelt: Von den 110 Milliarden Euro an Krediten für Griechenland bis zu möglichen Eurobonds im Wert von sechs Billionen Euro.
Wien. „Es gibt keine Haushaltsmittel für die Griechen“, sagte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel im März 2010. Hilfskredite für ein angeschlagenes Euroland galten damals noch als Tabubruch mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Denn immerhin verfügt die Währungsunion über eine No-Bailout-Klausel. Im Eurosystem schien es unmöglich, dass alle Teilnehmerstaaten gemeinsam für Griechenland haften. Doch angesichts der sich von Euroland zu Euroland ausweitenden Schuldenkrise wurde eine Änderung des EU-Vertrags notwendig und mit dem Aufspannen immer neuer Rettungsschirme begonnen. Als bisher größter Schritt wird derzeit die Einführung von Eurobonds diskutiert. Über diese gemeinsamen Anleihen sollen künftig angeschlagene Euroländer ihren Haushalt finanzieren.
Sowohl die finanziellen als auch die politisch-rechtlichen Dimensionen der immer neuen Rettungsaktionen haben seit dem März 2010 expandiert. Eurobonds wären der Schlusspunkt dieser Entwicklung.
War die Hilfe für Griechenland nur in Form bilateraler Kredite organisiert worden, so wurde für Irland und Portugal bald die Einrichtung eines gemeinsamen Rettungsschirms, des sogenannten European Financial Stability Facility (EFSF), notwendig. Obwohl dies von den Gründern der Währungsunion einmal strikt ausgeschlossen wurde, entwickelte sich der Euroraum damit erstmals zu einer Haftungsunion. Gleichzeitig wurde im Mai 2010 der nächste Tabubruch vollzogen: Die Europäische Zentralbank kaufte marode Staatsanleihen auf. Ein Jahr nach der Hilfsaktion für Griechenland wurde im März 2011 ein permanenter Euro-schutzschirm, der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), ins Leben gerufen. Er soll künftig die Liquidität aller Teilnehmerländer absichern.
So rasch wie die politischen Entscheidungen in der Schuldenkrise fielen, so rasch erhöhte sich auch das Volumen der Haftungen. Im Falle von Griechenland betrugen die bilateralen Hilfskredite gerade einmal 110 Milliarden Euro. Österreich trägt einen Anteil von 2,29 Milliarden. Im EFSF wurde vorerst eine Haftung von maximal 440 Milliarden Euro für marode Euroländer vorgesehen. Später wurde aber deutlich, dass dieser Rahmen nicht voll ausgeschöpft werden kann. Im Juni dieses Jahres wurde der Haftungsrahmen angesichts der sich zuspitzenden Krise deshalb auf 780 Milliarden Euro angehoben. Der Anteil Österreichs an den Garantien beträgt mittlerweile 21,6 Milliarden Euro. Ab 2013 soll der ESM den EFSF als permanenten Eurorettungsschirm ersetzen. Er wird mit einem Gesamtkapital von 700 Milliarden ausgestattet. Allerdings reichen nun Haftungen allein nicht mehr aus. Jedes Euroland muss ein Grundkapital einbringen. Für Österreich, das 2,2 Milliarden an Kapital zuschießen muss, wird sich der Haftungsrahmen gegenüber dem EFSF geringfügig auf 19,5 Milliarden verringern. Allerdings wurden bereits Stimmen laut, die eine Anhebung dieses Rahmens fordern.
USA müssen höhere Schuldenlast tragen
Weit umfangreicher könnte sich das Haftungssystem von gemeinsamen Eurobonds entwickeln. Wenn davon ausgegangen wird, dass Staatsschulden in einer Höhe von bis zu 60 Prozent der Wirtschaftsleistung über Eurobonds finanziert werden dürfen, hätte die Währungsunion gemeinsame Haftungen in der Höhe von knapp sechs Billionen Euro (5,6 Bill. €) zu bewältigen. Die Eurobonds würden nur schwer verkäufliche nationale Staatsanleihen ersetzen. Darüber hinaus hätten die Länder weitere Kredite laufen.
Im Vergleich zu den USA hätten die Euroländer damit aber noch immer geringere gemeinsame Schulden. Denn die Vereinigten Staaten haben mittlerweile Staatsanleihen in der Höhe von 35 Billionen Dollar (24,5 Bill. Euro) ausgegeben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2011)