Ex-RAF-Terroristin Mohnhaupt lebt von Hartz IV

ExRAFTerroristin Mohnhaupt lebt Hartz
ExRAFTerroristin Mohnhaupt lebt HartzEPA (Police/Handout)
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Sie war in der Rote Armee Fraktion und wurde wegen Mordes verurteilt. Nun lebt Brigitte Mohnhaupt von Sozialleistungen. Die 62-Jährige versucht ein neues Leben anzufangen.

Mehr als vier Jahre nach ihrer Haftentlassung lebt die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach eigenen Worten von Hartz-IV-Leistungen. Weitere Einkünfte habe sie nicht, sagte die 62-Jährige der "Bild"-Zeitung. "Es ist nicht einfach, die vergangenen 40 Jahren hinter mir zu lassen." Sie versuche jetzt, ein neues Leben anzufangen. Sie sei froh, anonym zu bleiben. Mohnhaupt lebt dem Bericht zufolge unter neuem Namen an einem geheimen Ort.

Die deutsche Bundesanwaltschaft ermittelt derzeit gegen die frühere Terroristin wegen des Verdachts des versuchten Mordes. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit einem Überfall auf ein Waffengeschäft. Mohnhaupt sagte dem Blatt dazu: "Natürlich holt mich die Vergangenheit ständig ein." Durch den neuen Prozess um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und die neuerlichen Anschuldigungen sei das alles wieder aufgewühlt worden. "Ich glaube, das wird nie ein Ende nehmen", sagte sie.

Dem aktiven Kampf abgeschworen

Zu anderen ehemaligen RAF-Terroristen hat sie nach eigenen Worten keinen Kontakt mehr. Dem aktiven Kampf habe sie abgeschworen. "Ich bin in keiner politischen Organisation mehr", sagte sie der Zeitung. Mohnhaupt war unter anderem wegen der Morde an Generalbundesanwalt Buback, Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer und dem Bankier Jürgen Ponto verurteilt worden. Sie kam im März 2007 auf freien Fuß. Mohnhaupt gehörte der sogenannten zweiten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF) an.

Regierung und Opposition hatten sich im Februar auf eine Hartz-IV-Reform geeinigt. Mit der Neuregelung steigt der Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger zunächst um fünf auf 364 Euro. Eine weitere Anpassung um drei Euro kommt am 1. Jänner 2012.

(Ag.)

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