Die gezielte Ausschaltung von Erinnerungen durch Medikamente rückt näher. Sie könnte vielen Traumatisierten helfen, aber auch Menschen im Kern ändern. Der Ethikkommission geht es bei den Einwänden um Identität.
Jeder ist froh, wenn manche Erinnerungen verblassen – vor allem die an Leid, das man erlitten oder zugefügt hat –, und das Gedächtnis arbeitet auch ganz von allein daran: Irgendwann sind von der missglückten Jugendliebe nur noch die milden Bilder da. Aber es gibt auch Grauen, das nicht weicht, Unsagbares in Kriegen und Konzentrationslagern etwa. Hätte man allen Überlebenden mit Vergessenspillen helfen können? Müssen, sollen, dürfen? „Canst thou not pluck from the memory a rooted sorrow/Raze out the written troubles of the brain?“, beschwört Macbeth den Arzt seiner traumatisierten Frau. Der winkt ab: „Therein the patient/Must minister to himself.“
Aber Shakespeare ist lange her, seit einiger Zeit arbeitet die Pharmakologie am Glück des Vergessens. Zuvor schon hatte sie sich seiner Schattenseite zugewandt und in Gegenrichtung geforscht: Vieles will man ja festhalten, Prüfungsstoff etwa. Dabei helfen sich, vor allem in den USA, viele Studenten mit leistungssteigernden und gedächtnisfördernden Medikamenten – Aufputschmitteln –, im Englischen tritt das Problem klarer vor Augen, Medikamente sind „drugs“. Die Debatte läuft, für das Hirndoping sprach sich vor drei Jahren just das Wissenschaftsjournal Nature aus: „Anders als Leistungsförderungen in Sportwettbewerben könnte geistige Leistungsförderung zu substanziellen Verbesserungen in der Welt führen.“ (7.12.2008)
Nun prescht Nature auch in die andere Richtung vor, mit einem Plädoyer von Adam Kolber, Jurist an der Brooklyn Law School: „Give memory-altering drugs a chance!“ (476, S.276). Denn sie könnten vielen geplagten Gehirnen Frieden bringen, manchmal auf verschlungenen Wegen – das Medikament ZIP lässt kokainsüchtig gemachtee Ratten vergessen, wo sie den Stoff finden –, manchmal auf direkten: Vor allem mit Propranolol wird auch an Menschen experimentiert, das ist ein blutdrucksenkendes Medikament mit einer frappierenden Nebenwirkung: Wird es unmittelbar nach einem traumatisierenden Erlebnis verabreicht – einem blutigen Unfall auf der Straße, einem noch blutigeren Gemetzel im Krieg –, geht die Erinnerung daran selektiv verloren. Zunächst schwindet der emotionale Gehalt des Erlebten – das Grauen –, dann verliert sich bald auch die nun neutrale Erinnerungsspur, „Millionen Menschen mit posttraumatischem Stress“ könnten in Kolbers Augen von solchen Medikamenten profitieren.
Allerdings um einen Preis, die Gegenrechnung erstellte 2003 die Bioethikkommission von Präsident Bush in einem so langen wie tiefen Bericht („Beyond Therapy: Biotechnology and the Pursuit of Human Happiness“): Der beginnt mit technischen Fragen – wen sollte man therapieren: alle, die bei einem Ereignis wie 9/11 dabei waren? –, und setzt fort mit möglichem Missbrauch: Kriminelle könnten Tatzeugen das Gesehene vergessen machen, und Soldaten könnten sich selbst vergessen machen, wie sie gerade getötet haben (und um so unbefangener weitertöten). Im Kern aber ging es der Kommission um Identität, individuelle wie kollektive: Was bliebe etwa von Lady Macbeth – das Shakespeare-Zitat steht auch im Bericht! –, wenn ihre Untat in ihrem Gehirn ausradiert würde? Und was bliebe etwa vom Holocaust, wenn die Überlebenden sein Gedächtnis nicht bewahren würden?
Vergessen nur auf Wunsch?
Kolber geht die Einwände durch, sie überzeugen ihn nicht. Zudem gebe es schon Gesetze genug, gegen Missbrauch etwa: Wer einen Tatzeugen mit Alkohol außer Erinnerung setzt, wird bestraft, bei Propranolol könnte man es auch so halten. Nur ein Szenario gibt dem Juristen zu denken, es spielte sich 2007 in den USA ab: Ein Arzt hatte eine Krebspatientin untersucht, er dachte, sie sei noch unter Narkose und gab den bösen Befund telefonisch weiter. Aber die Frau war wach: „Mein Gott! Meine Kinder!“ Daraufhin setzte der Anästhesist sie unter ein Sedativ, das Erinnerungen frisst. Beim nächsten Erwachen hatte die Patientin vergessen. Das geht Kolber zu weit: Der Anästhesist hätte die Frau fragen sollen, ob sie vergessen will.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2011)