Dopingprozess: 15 Monate Haft für Walter Mayer

Doping Walter Mayer
Doping Walter Mayer(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Der ehemalige ÖSV-Langlauftrainer wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Schuldsprüche gab es auch für drei Mitangeklagte. Das Urteil gegen Mayer ist noch nicht rechtskräftig.

[WIEN] „Schuldig!" Walter Mayer blickte mit versteinerter Miene durch den Verhandlungssaal 211 im Wiener Straflandesgericht. Rund um ihn, den einst in Österreich gefeierten Langlauftrainer, war es still geworden. In diesem Augenblick waren all seine Erfolge, der Triumph bei der Nordischen WM 1999 in Ramsau und Olympiagold in Salt Lake City 2002, gelöscht. Auch seine Flucht von den Winterspielen 2006, der Aufenthalt in der Psychiatrie, all die Klagen und Aufregungen, für die er gesorgt hatte, waren im Nu vergessen. Am Mittwochabend, nach 12 langen Stunden des dritten und letzten Verhandlungstages des Dopingprozesses gegen ihn und vier weitere Angeklagte, stand er vor Richterin Katharina Lewy und erfuhr sein Urteil. „Schuldig. Ich verurteile sie zu 15 Monaten teilbedingter Haft!"

Die Stimme der Richterin klang kühl, trocken formulierte sie das Strafmaß wegen zahlreicher Verstöße nach dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz. Nur ein Teil der Strafe, nämlich zwölf Monate, wurden Mayer, der sich bis zum Schluss der Verhandlung nicht geständig gezeigt hatte, unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Das heißt: Er muss, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, ins Gefängnis. Die verbrachte Zeit in Untersuchungshaft vom 22. März bis zum 30. April 2009 wird zwar angerechnet, dennoch: knapp sieben Wochen blieben offen.

Mayer hatte aber bereits zuvor angekündigt, sollte es kein „lupenreiner Freispruch" werden, dass er „sofort in die nächste Instanz" gehen werde. Damit ist das Urteil nur eine erste Zwischenzeit für den ehemaligen Wasalauf-Sieger, aber noch kein Zieleinlauf. Seine Anwälte meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Erst Hektik, dann humorlose Stille

Als Richterin Lewy um 19.45 Uhr sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wegen „Unerheblichkeit" zurückwies, war kurzerhand Hektik aufgekommen. Mayers Rechtsvertreterin, die Konzipientin Barbara Sattinger, bestand im ersten Augenblick auf der wörtlichen Verlesung des gesamten Akteninhalts. 27 Bände mit weit über 1000 Seiten an Protokollen, es hätte bis in die frühen Morgenstunden gedauert, wäre ihrem Antrag entsprochen worden. Der Schock, dass doch noch in den späten Abendstunden das Urteil fallen sollte, war nicht nur ihr ins Gesicht geschrieben, auch Mayer war sprachlos. Dem Salzburger, der ansonst um keine „Wuchtel" verlegen ist, war der Schmäh ausgegangen.

Schon in den Stunden zuvor hatte er bemerkt, dass er zusehends in die Ecke getrieben wurde, sagte er. Aus seiner Sicht seien alle Vorwürfe gegen ihn haltlos gewesen. Doch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (§5a) und das Antidopinggesetz (§22 a) wurden ihm zur Last gelegt. Machenschaften mit dem Dachdecker R., der ihm zwischen 2005 und 2008 bei der Beschaffung von Anabolika, Steroiden etc. für „nicht mehr feststellbare Sportler" geholfen haben soll sowie das Mitwirken bei der Erstellung eines Doping-Planes für eine Langläuferin, die im Frühjahr 2009 partout Senioren-Weltmeisterin werden wollte, bescherten Walter Mayer nun (s)ein Urteil. „Das ist ein reines Show-Urteil. Mehr nicht!"

Dass während der Winterspiele 2002 in Salt Lake City Blutbeutel gefüllt oder auch in Turin 2006 verbotene Substanzen und Materialien bei von ihm begleiteten Sportlern gefunden worden waren, war für dieses Urteil nicht von strafrechtlicher Relevanz. Das Antidopinggesetz trat in Österreich erst mit August 2008 in Kraft.

Vergebliche Antragsflut

Zum Auftakt der dritten Verhandlungsrunde herrschte auf Mayers Seite noch Zuversicht, die Richterin von seiner Unschuld überzeugen zu können. Gleich zwei Anwälte und eine Konzipientin versuchten, noch das Steuer herumzureißen mit zehn Anträgen, die sie in einem 34 Minuten langen Monolog vorbrachten. Auch schien die Chance realistisch, dass nach dem entschuldigten Fernbleiben der geladenen Zeugen Christian Hoffmann, Roland Diethard und Wolfgang Perner oder Humanplasma-Geschäftsführer Rudolf Meixner eine Vertagung bis in den Herbst erwirkt werden könne.

Nach der Vernehmung des ersten Zeugen, dem 42-jährigen Bernhard M., hatte es sogar nach einer Trendwende ausgesehen. Denn M. erschütterte die Glaubwürdigkeit des mitangeklagten Dachdeckers Karlheinz R., zugleich Kronzeuge der Anklage. M. widersprach R., dass er bereits 2005 den Kontakt zwischen dem Apotheker A. und ihm hergestellt habe. Auch auf die Frage, ob er wisse, dass Mayer der Abnehmer gewesen sein soll, ließ M. aufhorchen. „Das habe ich nur von Erzählungen von R. gehört. Ob es stimmt, weiß ich nicht."

Mayer sah sich bestätigt und forderte seine Verteidiger auf, „sofort unsere Fragen zu fragen, die sind doch eh watscheneinfach." So leicht liefen sie dann aber doch nicht vom Ruder, schon gar nicht, als R.'s ehemalige Lebensgefährtin in der Mitte des Saales Platz nahm. Ja, erklärte Gerlinde S., in ihrem Kühlschrank wurden ab 2005 Dopingmittel in Schachteln gehortet. Auch EPO, das habe ihr R. später gestanden. Und ja, Walter Mayer habe Schachteln und Kühlboxen mitgenommen.

Auch der ehemalige ÖSV-Wachsler Johannes O. lieferte weiteren Zündstoff, die Mayers Glaubwürdigkeit senkte. „Ich habe 2002 in Salt Lake City gesehen, wie Mayer Christian Hoffmann in unserem Container bei einer Infusion geholfen hat." Mayer war erbost und tobte. „Lügt jetzt auch noch der Herr O.?", fragte Richterin Lewy und blickte zu Mayer. „Ja. Wie gedruckt."

Die Aussagen von Ludwig Gredler, Alois Stadlober und Jürgen Pinter lieferten keine Aufschlüsse. Arnold Riebenbauer, Leiter der ÖSV-Kommission nach Turin, aber zeigte Mayers Verbindung zu „Humanplasma" auf. Dann hatte die Richterin genug gehört. Sie verurteile Mayer, R. erhielt 18 Monate bedingte Haft. Auch der Apotheker A. und die Pflegerin M. erhielten bedingte Strafen.

(APA)

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