Bisher konnten Anrainer die Geräusche von Spielplätzen und Kindergärten als Lärmbelästigung beanstanden. Nun wird die Bauordnung novelliert. So muss die Behörde die Spielplätze nicht mehr per Lärmschutzwand abschirmen.
Kinderlärm soll in Oberösterreich künftig von Gesetzes wegen nicht mehr umweltschädlich sein. Landeshauptmannstellvertreter Franz Hiesl (ÖVP) - er ist Referent der Landesregierung für Baurecht sowie für Familienpolitik - hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung am Mittwoch angekündigt. In Oberösterreich und in anderen Bundesländern hatten Anrainer in Baubewilligungsverfahren bei Kindergärten oder Spielplätzen Einwände wegen einer von dort ausgehenden Lärmbelästigung erhoben. In der Folge waren von den Behörden teure Lärmschutzwände vorgeschrieben worden.
Laut Hiesl ist Oberösterreich das erste Bundesland, das eine Initiative betreffend Kinderlärm setzt. Ausdrückliche Bestimmungen dazu gab es bisher nicht. Das Thema fällt unter den Oberbegriff "schädliche Umwelteinwirkungen", die im Bautechnikgesetz definiert sind. Hiesl will nun die Bauordnung dahingehend ergänzen, dass Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflichtschulen und ähnlichen Anlagen ausdrücklich nicht unter diesen Begriff fallen. Damit sollte Kinderlärm in Baubewilligungsverfahren keine Rolle mehr spielen.
"Werden Gesellschaft von Egoisten"
Der Landeshauptmannstellvertreter will damit ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Für (ältere) Anrainer, die sich von Kinderlärm gestört fühlen, hat er kein Verständnis: "Das ist ein aggressives Verhalten gegenüber der nächsten Generation" und "keine gute Entwicklung in der Gesellschaft" - "wir werden eine Gesellschaft von Egoisten", kritisierte er. Junge Paare würden sich fragen, warum sie sich eine Elternschaft antun sollten. Weiters gibt er zu bedenken, dass die Kinder einmal für die Älteren die Pensionen und die Kosten für das Gesundheitssystem bezahlen sollen.
Die Novelle soll - wenn es nach Hiesl geht - im Herbst in das Begutachtungsverfahren gehen, anschließend soll die Landesregierung darüber abstimmen. Im Sommer 2012 sei mit dem Landtagsbeschluss zu rechnen.
(APA)