RH-Berichte über Kammern sind öffentlich - aber schwer zugänglich und unaktuell.
Die intransparente Parteienfinanzierung gilt als Kernpunkt so mancher Groß-Korruptionsskandale der jüngsten Zeit. Als Staatsbürger würde man deshalb gerne wissen, wo die Parteien ihr Spielgeld herbekommen. Dass illegale Zuwendungen nicht im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht werden, ist schon klar.
Wie ist das aber mit (legalen) direkten und indirekten Zuwendungen der in der Verfassung verankerten Lobbyinginstitutionen - der Kammern? Deren Gebarung wird ja vom Rechnungshof geprüft, die entsprechenden Berichte könnten also vielleicht Aufschluss geben. Theoretisch, denn leicht sind sie für das einfache Kammermitglied nicht zu ergattern: Im Gegensatz zu den anderen Berichten darf der Rechnungshof die Kammer-Überprüfungen nämlich nicht selbst veröffentlichen. Sie werden dem jeweiligen Präsidenten zugeleitet, der sie dann „öffentlich zugänglich" zu machen hat.
Nur hat der Gesetzgeber „vergessen" zu definieren, was „öffentlich zugänglich" heißt. Bei der Wirtschaftskammer liegt der Bericht für einfache Mitglieder etwa in der Bibliothek zur Einsicht auf. Zudem besitzen ihn „alle wahlwerbenden Gruppen". Bei der Arbeiterkammer sieht es ähnlich aus: Die Kammerräte besitzen ihn, und Otto Normalmitglied kann sich das Werk im Dokumentationsarchiv durchackern. Daheim im Internet (wie bei allen anderen Rechnungshofberichten) kann er das freilich nicht.
Manche finden das seltsam, denn immerhin heben Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer & Co. eine Mrd. Euro im Jahr an Pflicht-, manche sagen auch „Zwangs"-Beiträgen ein. Eine ordentliche „Spielmasse".
Wahrscheinlich sind die Berichte aber auch gar nicht so aufschlussreich. Im Gegensatz zu allen anderen Prüfungen darf bei Kammern der Prüfungsmaßstab „Zweckmäßigkeit" nämlich nicht angelegt werden. Eine Einschränkung, die bisher noch niemanden sonderlich aufregt - außer das BZÖ, das jetzt eine Aufnahme dieses Kriteriums in den Prüfungskatalog fordert. Und: Viel Neues werden Mitglieder, die sich in die Kammerbibliotheken bemühen, auch nicht finden - auf Bundesebene wurden die Kammern zuletzt 2003 geprüft.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2011)