EU-Kommission will verhindern, dass künftig einzelne Mitgliedstaaten des Schengen-Raums ohne Rücksprache wieder Grenzkontrollen einführen. Zurzeit müssen die Mitglieder lediglich das EU-Parlament informieren.
Brüssel. Kein Mitgliedstaat des SchengenRaums soll künftig auf eigene Faust Grenzkontrollen einführen dürfen, die anderen Staaten sollen ein Vetorecht erhalten: Das ist der Kern des Vorschlags, den die Europäische Kommission spätestens übernächste Woche vorstellen wird.
Derzeit dürfen sie das: Der sogenannte Schengener Grenzkodex (eine EU-Verordnung) erlaubt es, „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ Passkontrollen an den Grenzen zu den anderen Schengen-Mitgliedsländern einzuführen, und zwar solange diese Bedrohung dauert. Sie müssen bloß die Kommission, die anderen Regierungen und das Europäische Parlament darüber informieren, und die Kommission darf eine Stellungnahme verfassen. Wirkliche Sanktionen gibt es nicht, die Definition der „schwerwiegenden Bedrohung“ ist so deutungsoffen, dass es die Kommission noch nie gewagt hat, gegen einen Staat wegen der Missachtung des Grenzkodex ein Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen.
Fünf Tage Frist für Notfälle
Das soll sich nach dem Willen von Innenkommissarin Cecilia Malmström ändern. Sie hat schon vor Monaten angekündigt, „Schengen“ vergemeinschaften zu wollen. „Vergemeinschaften“ heißt, dass die Entscheidung über die Einführung von Grenzkontrollen auf EU-Ebene getroffen wird, und zwar mit qualifizierter Mehrheit von allen Mitgliedstaaten, die im Schengen-Raum sind (bis auf Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien sind das alle Unionsstaaten, dazu kommen Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein). Mit der Ausarbeitung dieses Vorschlags befasste europäische Funktionäre haben im Gespräch mit der „Presse“ und einer Handvoll anderen Zeitungen die Pläne Malmströms folgendermaßen beschrieben: Wenn ein unvorhersehbarer Bedrohungsfall eintritt, sollen die Staaten in Eigenregie für fünf Tage an ihren Grenzen Kontrollen durchführen dürfen. Ein Beispiel dafür wäre die jüngste Schließung der norwegisch-schwedischen Grenze nach dem Massenmord des Terroristen Anders Behring Breivik, um mögliche Mittäter an der Ausreise aus Norwegen zu hindern.
Jede Einführung von Grenzkontrollen, die länger als fünf Tage dauert, soll mit (kompliziert zu berechnender) qualifizierter Mehrheit von den anderen Mitgliedstaaten genehmigt werden müssen. Der Mitgliedstaat, der solche Kontrollen einführen will, soll das zuvor bei der Kommission beantragen müssen. Sie soll die Causa dann den in Brüssel tätigen Diplomaten der EU-Staaten zur Abstimmung vorlegen. Theoretisch könnte die Kommission also in Malmströms Modell die Einführung von Grenzkontrollen verhindern, indem sie den Antrag einfach nicht vorlegt. In der politischen Praxis ist das aber undenkbar, geben selbst Kommissionsbeamte zu. Das Veto soll vielmehr beim Rat liegen, also den Mitgliedstaaten.
Malmström schlägt zudem vor, dass Kommissionsbeamte gemeinsam mit Experten der EU-Grenzschutzagentur Frontex auch unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten veranstalten dürfen. Wann das so weit ist, steht in den Sternen. Zuerst müssen Europaparlament und Rat über diese Änderung des Grenzkodex verhandeln, was Jahre dauern kann.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2011)