Der geplante Schutz der Mandatare vor Klagen gehe zu weit und könne menschenrechtswidrig sein. Justizministerium lehnt in einer im Auftrag der Ministerin verfassten Stellungnahme den Entwurf der Abgeordneten ab.
Wien. „Schwer eingrenzbar, potenziell unerträglich“ und „nicht Sinn der Sache“: Mit scharfen Worten hatten die Rechtsprofessoren Manfred Burgstaller und Bernd-Christian Funk den Entwurf von Nationalratsabgeordneten für einen Ausbau ihrer Immunität kritisiert. Worte, die auch im Ressort von Ministerin Beatrix Karl nicht ungehört blieben. Das Justizministerium lehnt in einer im Auftrag der Ministerin verfassten Stellungnahme den Entwurf der Abgeordneten ab.
So ersucht das Ministerium, den Antrag „im Sinne der im Rechtspanorama der Tageszeitung ,Die Presse‘ vom 5. September 2011 geäußerten Kritikpunkte der Professoren Burgstaller und Funk einer Überarbeitung zu unterziehen“. Dem Adressaten des Schreibens, dem parlamentarischen Verfassungsausschuss, wird zudem die „Unterstützung“ des Justizministeriums bei einer Überarbeitung der Paragrafen angeboten. Schließlich macht das Ressort Karls keinen Hehl daraus, dass der Abgeordnetenentwurf nicht sonderlich durchdacht sei. Die Kritik ist besonders beachtlich, zumal der Antrag im Ausschuss von einem breiten Konsens getragen war: Mandatare von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen hatten den Antrag zusammen verfasst. Nur das BZÖ schloss sich nicht an.
Bisher galt die „berufliche Immunität“ der Mandatare, die sie vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung schützte, nur für ihr Stimmverhalten und für Äußerungen im Nationalrat. Daneben gab es die „außerberufliche Immunität“. Für Taten außerhalb des Nationalrats durften Abgeordnete zivilrechtlich verfolgt werden. Auch eine behördliche Verfolgung war möglich, sofern die Tat offensichtlich in keinem Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit stand.
Nun soll die außerberufliche Immunität zwar abgeschafft, aber durch eine völlig neue Form des Schutzes vor Verfolgung ersetzt werden: Alles, was mit den parlamentarischen Aufgaben zu tun hat, soll künftig vor Ermittlungen tabu sein. Burgstaller warnt davor, dass die neue Regelung nicht nur die Abgeordneten selbst schützt. Wenn man etwa einen Abgeordneten erpresse, in eine bestimmte Richtung abzustimmen, bliebe das auch straffrei. Schließlich ist hier ein Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit gegeben. Auch Ermittlungen in politischen Affären wären unmöglich, wenn man bei Verdächtigen einen Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit fände.
Behauptet etwa ein Abgeordneter im Nationalrat, jemand sei ein Kinderschänder, könne er diese Aussage sanktionslos überall wiederholen, kritisiert Funk. Das Justizministerium hegt ähnliche Befürchtungen: So bestehe die Gefahr, dass Politiker missliebige Personen nachhaltig schädigen könnten, wenn sie nur zuvor die Vorwürfe in einer Sitzung des Nationalrats geäußert haben. Zwar würden die Mandatare damit argumentieren, dass sie die weitere Immunität zur Aufdeckung von Missständen benötigen, ohne kostenintensive Klagsdrohungen fürchten zu müssen. „Das Grundrecht auf Zugang zum Recht und auf ein gerichtliches Verfahren“ dürfe aber nicht „per se hinter den Schutz der Abgeordneten zurücktreten müssen“, meint das Ministerium. Die von den Parlamentariern ersonnenen Regeln könnten sonst dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehenen Recht auf ein faires Verfahren widersprechen, warnt das Ministerium.
Kritisiert wird unter anderem auch das „Parlamentsgeheimnis“, das im Entwurf vorgesehen ist. Nicht nur Abgeordnete, sondern auch ihre Mitarbeiter sollen sich vor Gericht der Aussage entschlagen dürfen, wenn es um Themen geht, die sie im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit erfahren haben. Die Zahl dieser Mitarbeiter sei aber „de facto unbegrenzt“, und dies könnte die Aufklärung von Straftaten in bestimmten Fällen „erheblich beschweren“, rügt das Justizministerium.
Scharfe Kritik auch aus den Ländern
Auch aus den Ländern reißt die Kritik an den neuen Regeln nicht ab. Vor allem die ÖVP-dominierten Landtage erheben Einspruch. Die Hauptsorge in Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol oder Vorarlberg: Parlamentarier könnten andere Politiker oder sonstige Personen künftig unter dem Schutz der Immunität am Stammtisch oder gegenüber Journalisten verleumden: Der niederösterreichische Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) betont etwa, dass „vorsätzliches, beispielsweise verleumderisches Verhalten von Abgeordneten“ nicht unter Immunitätsschutz fallen dürfe, denn dies wäre „dem Ansehen des Parlamentarismus insgesamt wohl nicht dienlich“. Ähnlich fällt die Stellungnahme des Tiroler Landtagspräsidenten und Ex-Landeshauptmanns Herwig van Staa (ÖVP) aus: Eine Ausweitung der beruflichen Immunität solle nochmals geprüft werden. Denn „bisher konnte auf außerparlamentarisch erhobene Vorwürfe mit einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage reagiert werden“, künftig wäre das gemäß der Novelle nicht mehr möglich. Auch Vorarlbergs Landtagspräsidentin Bernadette Mennel (ÖVP) nennt Beispiele für die „nunmehr geplante Erstreckung der beruflichen Immunität“: Diese würde dann auch Pressekonferenzen, Webseiten oder Blogs von Abgeordneten erfassen – sofern diese nur wahrheitsgemäß eigene Äußerungen aus dem Parlament wiederholen, auch wenn sie rufschädigend seien. Dem oberösterreichischen Landtagspräsidenten Friedrich Bernhofer (ÖVP) erscheint „die bisherige Rechtslage als ausreichend“. Er verweist auf Ausführungen des Obersten Gerichtshofs: So sei das Bedürfnis des Einzelnen, sich gegen Politikeräußerungen zu wehren, höher einzustufen als das Bedürfnis des Abgeordneten, im Parlament getätigte Aussagen zu wiederholen.
Der Verfassungsausschuss will nun alle Stellungnahmen zur Novelle prüfen. Um die neuen Immunitätsregeln zu beschließen, ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalratsplenum nötig. Dass der Entwurf nach der harschen Kritik aber in dieser Form beschlossen wird, scheint fraglich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2011)