Anwalt und Ex-Minister Böhmdorfer kritisiert, dass brisante Papiere publik werden. Richterin Helige sieht die Probleme der Justiz woanders: So gebe es Mängel in Böhmdorfers Strafprozessreform. Ein Streitgespräch.
Die Presse: Die Justiz sorgt immer wieder für schlechte Schlagzeilen. Ist die Justiz dafür selbst verantwortlich, oder kommt sie unschuldig zum Handkuss?
Dieter Böhmdorfer: Sie beginnen mit einer Bewertung, die nicht jeder so teilt. Aber das Spiel der Justiz, sich mit den Medien auszutauschen und dafür gelobt zu werden, hat zweifellos eine Steigerung erfahren. Die Medien maßen sich etwas arrogant an, zu beurteilen, was zu bestrafen ist und was nicht. Und die Justiz läuft Gefahr, dem gerecht werden zu wollen. Es wird justizintern toleriert, dass Akten an die Medien kommen und dort ausgeschlachtet werden.
Barbara Helige: Dieses Problem gibt es nur bei einem kleinen Teil der Verfahren, bei jenen, die medial interessant sind. Dort, wo Aktenteile weitergegeben werden, ist das zutiefst zu verurteilen. Aber wir wissen sehr oft nicht, woher das kommt.
Böhmdorfer: Es ist doch ganz einfach: Die Richter und Staatsanwälte sollen auf ihre Akten aufpassen.
Helige: Viele haben Zugang, etwa die Polizei oder Strafverteidiger. Ich erinnere mich auch an eine Verurteilung gegen einen Mitarbeiter im Ministerkabinett, weil er geheime Akten weitergegeben hat. Die Weitergabe ist zu verurteilen, aber ich glaube nicht, dass das das zentrale Problem der Justiz ist.
Böhmdorfer: Seien wird doch ehrlich. Die Finanz, die Familiengerichte, viele haben brisante Akten. Aber immer nur aus der Strafjustiz, immer aus einer Hauptquelle in Wien, kommen diese Akten an die Medien. Es muss der Justiz möglich sein, auf die Akten aufzupassen. Wenn gegen einen Richter verhandelt wird, steht das auch in keiner Zeitung. Da gelingt es, das geheim zu halten.
Sind denn wirklich nur die Medien am Image der Justiz schuld, gibt es in der Justiz keine Probleme?
Helige: Ich sehe eine Vielzahl verschiedener Probleme, etwa die neue Strafprozessordnung, die seit 2008 gilt. Es ist das ganze Vorverfahren zu den Staatsanwälten gewandert. Und die haben eine politische Ministerin als Chef. Statt der Ministerin wird die Staatsanwaltschaft attackiert. Ich erinnere nur an den letzten parlamentarischen U-Ausschuss, in dem Staatsanwälte befragt wurden, die Innen- oder Justizministerin aber nicht.
Die neue Strafprozessordnung (StPO) wurde unter Justizminister Dieter Böhmdorfer entworfen . . .
Böhmdorfer: Sie wurde im Einvernehmen mit dem Parlament, mit Richtern und Staatsanwälten formuliert, und das ohne großen Widerspruch. Sie war ein Anschluss an die europaweit übliche Regelung. Durch die StPO-Reform wurde auch ein viel weiter gehender Rechtsschutz eingeführt. Es ist unvorstellbar, dass man sagt, die alte Strafprozessordnung wäre besser gewesen.
Helige: Ja, der Rechtsschutz hat sich verbessert, die Reform der Strafprozessordnung ist aber problematisch: Wenn man der Staatsanwaltschaft das gesamte Ermittlungsverfahren überträgt, dann wäre es notwendig gewesen, sie aus der politischen Weisungskette herauszuführen. Früher, als es den Untersuchungsrichter gab, war es völlig unstrittig, dass der Minister keinerlei Einflussmöglichkeit hat.
Böhmdorfer: Meinen Sie das ernst? Früher hat der Staatsanwalt genauso Anträge gestellt im Rahmen von Vorerhebungen und Voruntersuchungen. Die gesamte Staatsanwaltschaft war immer eine Pyramide mit einer Weisungsspitze. Allerdings: Christian Broda wütete mit Weisungen, um den AKH-Skandal zu unterdrücken. Seit damals gab es keine unsachlichen Weisungen mehr. Es gibt seit Jahrzehnten keinen Staatsanwalt, der sich beschweren könnte, er habe eine unberechtigte Weisung befolgen müssen. Diese gibt es auch nicht.
Helige: Ich erinnere mich an die heurige Weisung von Ministerin Claudia Bandion-Ortner, den Buwog-Akt innerhalb einer Frist fertig zu machen.
Böhmdorfer: Das war ja keine inhaltliche Weisung. Wenn der Staatsanwalt den Auftrag nicht erfüllt, passiert ihm nichts. Und man wird sich als Ministerin wohl Effizienz wünschen dürfen.
Helige: Ich habe nicht in Erinnerung, dass das als Wunsch formuliert war. Wichtig wäre aber, dass Entscheidungen der Staatsanwälte transparenter werden. Ich denke da etwa an den Fall der 96.000-Euro-Pressekonferenz (Eurofighter hatte den Betrag an die Agentur der als BZÖ-nahe geltenden Agentur der Rumpolds gezahlt, Anm.). Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft gute Gründe hatte, das Verfahren einzustellen. Aber die wurden nicht bekannt.
Böhmdorfer: Haben Sie kein Vertrauen in die Rechtsschutzbeauftragten? Die sind dazu da, um solche Fälle zu überprüfen. Und wo es einen Privatbeteiligten gibt, hat dieser seit der StPO-Reform einen Anspruch, eine Begründung für die Einstellung durch den Staatsanwalt zu bekommen. Wo soll da eine Lücke sein?
Richter gehen auch immer wieder an die Öffentlichkeit und sagen, dass sie überlastet seien. Sind sie das tatsächlich?
Böhmdorfer: Ja, wer beurteilt denn das? Nur die Richter selbst. In der Privatwirtschaft wird erheblich mehr gearbeitet.
Helige: Denken wir nur an das Handelsgericht Wien, da ist der Anfall explodiert. Jetzt versucht man, dem Handelsgericht zu helfen, indem man vom Bezirksgericht Richter abzieht. So werden halt die Obsorgeverfahren dafür länger brauchen. Das ist eine Loch-auf-Loch-zu-Situation. Es fehlen insgesamt 150 Richter.
Böhmdorfer: Die Staatsanwälte und Richter arbeiten verschieden gut. Es gibt interne Erhebungsziffern über die Effektivität ihrer Arbeitsleistung. Ich bin dafür, diese Zahlen anonym transparent zu machen. Und am Handelsgericht sollte es wieder das System der festen Geschäftsverteilung geben, nach dem die Anfangsbuchstaben der jeweils beklagten Partei die Zuordnung zu dem jeweiligen Richter bestimmen. So sieht es die Verfassung vor, und die Justiz wäre dann viel schneller. Derzeit wird aber jeder neue Fall dem nächsten Richter gegeben, dies verhindert die Spezialisierung des Fachwissens und die Effektivität der Erledigung.
Wenn wir über den Rechtsstaat reden, ist natürlich auch das Verhalten der Politiker sehr wichtig. Wie geht es Ihnen, wenn Sie etwa die Vorgänge rund um die Telekom-Affäre hören? Zerstört das Bekanntwerden dieser Polit-Affäre das Vertrauen der Bevölkerung in Recht und Rechtsstaat?
Helige: Ich kann diese Sache strafrechtlich nicht beurteilen. Was aber schon dramatisch ist, ist der Vertrauensverlust in die Institutionen, etwa auch in die Manager. Dazu kommt, dass die Entschärfung des Korruptionsgesetzes im Jahr 2009 sicher ein verheerendes Signal war. Es wäre nun ganz wichtig, dass Personal für die Aufklärung zur Verfügung steht. Aber in Wahrheit hat die Justiz dafür nicht die nötigen Ressourcen.
Böhmdorfer: Es gibt in großen Konzernen einen Mangel an Kontrollen. Und dann kommt irgendwann der Staatsanwalt und soll beurteilen, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Die Manager müssten schon im Vorfeld stärker kontrolliert werden. Was uns fehlt, ist die persönliche Haftung der Unternehmensorgane bei schwerem Verschulden.
Können Sie sich vorstellen, dass Ihre Kollegen in der schwarz-blauen Regierung gegen das Recht verstoßen haben?
Böhmdorfer: Ich weiß es genauso wenig wie Frau Dr. Helige. Man hat den Eindruck, dass manche Berichte die Dinge selektiv und geradezu gaudihaft nach dem Prinzip der Auflagensteigerung hochspielen, und die Bevölkerung bekommt den Eindruck, da sind nur Übeltäter am Werk. Der Staatsanwalt muss kühlen Kopf bewahren und prüfen, was wirklich strafbar ist.
Ermittlungen laufen in der Causa Buwog gegen Ernst Karl Plech. Er hat auch die Übersiedlung des Handelsgerichts Wien in den Justiztower eingefädelt und dafür Provision erhalten. Das fiel in Ihre Amtszeit als Justizminister. Bereuen Sie es, Herrn Plech beauftragt zu haben?
Böhmdorfer: Es gab mehrere Makler, der Justiztower hat sich als idealer Standort gezeigt und es ist Provision angefallen. Mit der Zahlung wurde ein berechtigter Anspruch erfüllt.
Wäre Ihrer Meinung nach in der Causa Telekom parallel zu den behördlichen Ermittlungen ein U-Ausschuss sinnvoll?
Helige: Ich habe da kein Patentrezept. Einerseits sind die Erfahrungen, die man bei U-Ausschüssen während gleichzeitiger Ermittlungen mit der Justiz gemacht hat, nicht die besten. Es werden Akten kopiert, und es ist dann schwer zu kontrollieren, wo sie landen. Und viele Leute sagen im U-Ausschuss nicht aus, weil sie wegen der Strafermittlungen Entschlagungsrechte haben. Aber es gibt vieles, was strafrechtlich nicht relevant ist, etwa Parteienfinanzierung, das aber politisch höchst brisant ist. Und wenn man hier zur Klärung mit dem U-Ausschuss auf das Ende des Strafverfahrens wartet, vergeht natürlich viel Zeit.
Böhmdorfer: Es gibt keinen Hinderungsgrund, den U-Ausschuss parallel zu den Ermittlungen der Strafbehörden zu machen. Aber das Wichtigste ist, für die Zukunft die Korruptionsgesetze zu verschärfen. Doch vor allem die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer leisten hier Widerstand. Diese Lobbyisten haben großen Einfluss auf die Gesetze.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2011)