Grasser vs. Ramprecht: Buwog-Medienprozess vertagt

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Grasser(c) REUTERS (Heinz-peter Bader)
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Grasser wurde zwei Stunden befragt. Das Gericht hat Hochegger, Meischberger und Plech als Zeugen geladen.

Das Buwog-Medienverfahren spitzt sich zu. Nach einer über dreieinhalbstündigen Verhandlung hat Richterin Nicole Baczak am Montag die Hauptverhandlung auf den 24. Oktober vertagt. Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech werden als Zeugen geladen. Diese drei, die im Buwog-Strafverfahren neben Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser unter Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Untreue beschuldigt sind, hatten sich früher der Aussage im Medienverfahren entschlagen.

Weil aber die Frage, ob ihnen wirklich ein Entschlagungsrecht zustehe, vom Erstrichter nicht genügend geprüft worden war, hatte das Oberlandesgericht das Urteil erster Instanz aufgehoben. Ob sie nun tatsächlich aussagen müssen und wieweit wird sich bei der nächsten Verhandlung zeigen.

Der von Grasser beklagte Ex-Mitarbeiter im Finanzministerium, Michael Ramprecht, bleibt bei seinen Aussagen vom ersten Verfahren. Er war Mitglied der Vergabekommission für jene Investmentbank, die die Buwog-Privatisierung durchführen sollte. Kurz vor der entscheidenden Sitzung habe ihm Plech damals gesagt, er solle die Kommission im Sinne von Lehman Brothers beeinflussen. "Der Minister will Lehman", habe Plech ihm damals gesagt. Daraufhin habe er dies auch durchgesetzt, so dass die Vergabekommission schließlich mehrheitlich (6 zu 3 Stimmen) für die Beauftragung des teureren Bewerbers Lehman eingetreten sei.

Wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue laufen seit zwei Jahren strafrechtliche Ermittlungen zur Buwog-Privatisierung.

Grasser: Billigstbieter nicht Bestbieter

Grasser hatte zuvor in seiner Befragung dementiert, dass er irgendwie die Vergabekommission beeinflusst habe. Er habe sich auf die Experten in der Kommission verlassen, die den Bestbieter ausgesucht hätten. Warum dann Lehman empfohlen wurde, obwohl die unterlegene CA-IB um 40 Prozent billiger gewesen wäre, erklärte er so, dass der Billigstbieter eben nicht der Bestbieter sei.

Dass sein "guter Bekannter" Karl-Heinz Muhr damals für Lehman Brothers gearbeitet hatte, habe dabei überhaupt keine Rolle gespielt, versicherte Grasser. Dass Muhr für dieses Geschäft eine Provision bekommen hatte, habe er damals gar nicht gewusst. Als er davon erfahren hatte, habe ihm Muhr erklärt, dass Provisionen in der Finanzbranche eben üblich seien. Muhr hatte als Konsulent für Lehman gearbeitet.

Zwei Stunden einvernommen

Die Frage der Richterin nach Vergleichsverhandlungen zu Beginn wurde von niemandem aufgenommen. Der Beklagte Ramprecht erklärte sich für nicht schuldig. In Folge wurde Grasser rund zwei Stunden lang einvernommen. Ramprechts Anwalt Michael Pilz fragte ihn nach vielen Details rund um die umstrittene Privatisierung, die Entscheidung in der Vergabekommission für die Investmentbank Lehman Brothers und die Vergabe an das siegreiche Immofinanz-Konsortium. Richterin Baczsak hakte öfters nach. Grasser betonte stets, alles sei korrekt verlaufen. Er habe auch nichts von der Provision des siegreichen Bieters an Hochegger und Meischberger gewusst und auch selber nicht davon profitiert.

Spannung kam bei der Verhandlung auf, als Ramprechts Anwalt Pilz die Aussage des im Strafverfahren Beschuldigten Hochegger vor dem Staatsanwalt vorlas. Darin erläutert Hochegger, dass Meischberger mit dem Vorschlag zu ihm kam, dass er zum damaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gehen sollte, um ihm ein Angebot zu unterbreiten. "Meischberger machte mir den Vorschlag, uns Petrikovics anzubieten. Es kam zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag, eine Provision von 1 Prozent des gesamten Bruttoentgelts wurde vereinbart", las Pilz aus Hocheggers Aussage bei der Justiz vor. In Folge habe er, Hochegger, Infos von Meischberger, wieviel die Immofinanz mindestens bieten müsste, an Petrikovics weitergegeben. Der Immofinanz-Chef habe aber nichts von Meischbergers Rolle gewusst. "Meine Empfehlung an Petrikovics war, nicht unter 960 Mio. Euro zu bieten, der Zuschlag war dann bei 961 Mio. Euro", wurde Hocheggers Aussage zitiert. Diese Info habe er von Meischberger erhalten.

Wer gab die Information weiter?

Als die Richterin nachhakte und Grasser befragte, von wem Meischberger denn diese wichtigen Informationen zum Kaufpreis haben könnte, meinte Grasser, das wisse er nicht. Die Richterin wunderte sich: "Hochegger hat hier zugegeben, dass die Bietsummen bekannt waren, nun ist die Frage: Sie sind der einzige, der eine Freundschaft zu Meischberger hatte. Es ist nicht bekannt, dass ein anderer aus dem informierten Kreis einen derartigen Kontakt zu Meischberger hatte. Wie kommt Meischberger zu diesen Informationen?", wollte sie vom Ex-Minister wissen. "Von mir definitiv nicht", beharrte Grasser. "Also von Ihnen nicht", so die Richterin. Ob er sich über den knappen Abstand von einer Million Euro zwischen dem Gewinner und Verlierer des Vergabeprozesses nicht gewundert habe, wollte sie vom Ex-Minister wissen. Ihm sei erklärt worden, dass auch bei Auktionen oft knappe Ergebnisse vorlägen, meinte Grasser.

(fAPA)

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