Auch Komiker müssen sich vor dem Gefängnis fürchten. Da vergeht einem das Lachen.
Unter dem Deckmantel „Kampf gegen den Terrorismus“ wird so allerhand beschlossen, etwa eine Verschärfung des Verhetzungsparagrafen. Auch wer Leute beispielsweise wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sexuellen Neigung oder wegen ihrer Weltanschauung „verächtlich macht“, muss mit zwei Jahren Haft rechnen. Also Vorsicht, liebe Kabarettisten: Wer Witze über Frauen und Homosexuelle erzählt oder sich gar in einem Sketch über Pensionisten oder Kommunisten lustig macht, muss sich vor dem Staatsanwalt fürchten.
Gewiss: Wenn der Paragraf intelligent angewandt wird, sollten Kabarettisten nichts zu befürchten haben. Doch wer kann das garantieren? Auch beim Mafia-Paragrafen hätte man es nicht für möglich gehalten, dass er zur Anklage gegen Tierschützer führt. Und allein, dass man nun überlegen muss, ob Kabarettisten noch alles sagen dürfen, zeugt vom Ungeist dieses Gesetzes.
Zudem sind Paragrafen, die die Redefreiheit beschneiden, grundsätzlich problematisch. Eine gefestigte Demokratie – und das ist Österreich trotz aller Missstände schon noch – muss eine weitgehende Meinungsfreiheit aushalten. Und die Meinungsfreiheit gilt nun mal auch für Idioten. Eine Gesellschaft täte gut daran, dumme Äußerungen einfach zu ignorieren und nicht durch Verbote künstlich zu tabuisieren und hochzuspielen. Und ein paar schlechte Witze halten wir auch noch aus.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2011)